Erstellt am 26.07.2010 um 09:39 Uhr von rkoch
> damit die Kollegen vor Ort über aktuelle Themen informiert werden
Zur Information der MA sind vom BetrVG die Betriebsversammlungen vorgesehen. Über die Abhaltung von Betriebsversammlungen entscheidet das Gremium. Und 4 Betriebsversammlungen im Jahr sollten oft genug sein um die Kollegen zu informieren, so das sich weitere derartige Rundreisen erübrigen dürften. Als AG würde ich einem derartigen Betriebsratsurlaub nicht tatenlos zusehen.
Natürlich dürfen BRM auch regelmäßig zu Kollegen gehen um sich z.B. deren Arbeitsplätze anzusehen. Aber so weit dazu Rundreisen notwendig sind ist IMHO auch hier das Gremium im Boot.
> Und zusätzlich haben die beiden auch noch die BR-Sitzung in dieser Woche abgesagt, obwohl Stellvertreter gewählt sind, die auch anwesend sind. Ist eine solche Absage rechtmässig?
Regelmäßige (i.d.R. in der GO festgelegte) Sitzungen müssen normalerweise stattfinden. Nur das Gremium kann diese Sitzungen aussetzen.
> Sollte diese Art und Weise der beiden (BRV sowie Stellvertreter) gar eine grobe Pflichtverletzung darstellen?
Eine Pflichtverletzung möglicherweise, eine grobe? Nein. Die Frage ist, was wäre wenn jetzt andere BRM auch auf die Idee kämen mal eben so eine Rundreise zu unternehmen. Der BRV und stellv. BRV nehmen in solchen Fragen keine besondere Stellung ein.
Erstellt am 26.07.2010 um 13:54 Uhr von Widder
Ich sehe das ein bißchen anders;
Das sind BR-Tätigkeiten, diese als Rundreise und BR-Urlaub zu titulieren ist äußerst grenzwertig...
Machen wir mal ne ganz einfache Rechnung auf.
17 Büros über ganz Deutschland verteilt, ergibt bei einer 5- Tagewoche ergibt 3,4 Büros pro Tag. Rechnet man für eine Veranstaltung nur 1,5 Stunden ergibt das 5,1 Stunden reine Information. Hinzu kommt noch die Reisezeit in die einzelnen Städte.....
Essen und Schlafen sollte man dabei nicht vergessen.....
Das ist kein Zuckerschlecken....
Das dies im Gremium beschloßen werden muss, steht außer Frage... und die Absage der Sitzung ist auch nicht i. O.
Erstellt am 26.07.2010 um 14:23 Uhr von DonJohnson
@all
Auch ich würde das keine Rundreise nennen, sondern normale Wahrnehmung der Pflicht von BRM. Man bedenke alleine die Sprechstunden... ;-)))
Wenn man sowas richtig macht, sollten bei 17 Standorten schon fast zu wenig BRM im Gremium sein.
Was spricht also dagegen im Gremium mal über eine Aufteilung der Standorte zu sprechen...??? Dann Beschluss und gut ist ;-)))
Erstellt am 26.07.2010 um 15:26 Uhr von rkoch
@Widder & DJ..
Ich bezog mich bei der "Urlaubsreise" auf die Argumentation "damit die Kollegen vor Ort über aktuelle Themen informiert werden"
Über die mit Sicherheit notwendigen allgemeinen Besuche habe ich gesagt "ist IMHO auch hier das Gremium im Boot", was auch bedeuten sollte "nicht nur der BRV und der stellv.".
Ich stimme also zu 100% mit Euch überein, nur die Sache diese Reise zur "Information der Kollegen" zu machen ohne dies überhaupt mit den BR-Kollegen abzusprechen finde ich grenzwertig, deshalb habe ich das ganze so tituliert. Evtl. könnte man darüber hinwegsehen, wenn diese beiden auch die freigestellten des Gremiums sind. Aber alle Außenstellen auf ein mal abzuklappern und dafür eine Sitzung abzusagen ist weder nötig noch die feine Englische Art. Ich meine, warum nicht z.B. der BRV und ein anderes Mitglied, so das der Stellv. die Sitzung durchführt?