Hallo,
folgende Frage:
Ab wann hat ein Ersatzmitglied einen Anspruch auf Schulungen? Muss das Ersatzmitglied eine bestimmte Anzahl von Vertretungen gemacht haben oder kann es egal wie oft vertreteten, sofort an Schulungen teilnehmen?
Wir sind ein 5er BR und sind dabei die ersten Seminare zu besuchen. Das Ersatzmitglied war schon beim alten BR (3er) Ersatzmitglied.
Danke für die Antworten.
Stella