Erstellt am 25.07.2010 um 15:52 Uhr von Wetzlaf
Stella
Wenn euer Ersatzmitglied regelmäßig an den Sitzungen teilnimmt, kann soll muß es geschult werden. Meldet die Schulung doch dem Arbeitgeber und schaut erst einmal was geschieht.
Erstellt am 25.07.2010 um 16:00 Uhr von Stella
Danke für die schnelle Antwort.
Stella
Erstellt am 25.07.2010 um 17:27 Uhr von ridgeback
Stella,
der Betriebsrat kann ein Ersatzmitglied zu einer Schu-
lungsveranstaltung entsenden, wenn dies im Einzelfall
zur Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit des Betriebsrats
erforderlich ist.
Der Betriebsrat muss prüfen, ob er seine Arbeitsfähigkeit
nicht durch andere ihm zumutbare und den Arbeitgeber
finanziell weniger belastende Maßnahmen gewährleisten
kann.
Der Betriebsrat hat bei der Entscheidung über die Entsen-
dung eines Ersatzmitglieds zu einer Schulung einen Be-
urteilungs- und Prognosespielraum.
Bundesarbeitsgericht (BAG), Beschluss vom 19.09.2001, Aktenzeichen: 7 ABR 32/00