Ab wann hat ein Ersatzmitglied einen Anspruch auf Schulungen?
Hallo, folgende Frage: Ab wann hat ein Ersatzmitglied einen Anspruch auf Schulungen? Muss das Ersatzmitglied eine bestimmte Anzahl von Vertretungen gemacht haben oder kann es egal wie oft vertreteten, sofort an Schulungen teilnehmen? Wir sind ein 5er BR und sind dabei die ersten Seminare zu besuchen. Das Ersatzmitglied war schon beim alten BR (3er) Ersatzmitglied. Danke für die Antworten. Stella
Community-Antworten (3)
25.07.2010 um 17:52 Uhr
Stella Wenn euer Ersatzmitglied regelmäßig an den Sitzungen teilnimmt, kann soll muß es geschult werden. Meldet die Schulung doch dem Arbeitgeber und schaut erst einmal was geschieht.
25.07.2010 um 18:00 Uhr
Danke für die schnelle Antwort. Stella
25.07.2010 um 19:27 Uhr
Stella, der Betriebsrat kann ein Ersatzmitglied zu einer Schu- lungsveranstaltung entsenden, wenn dies im Einzelfall zur Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit des Betriebsrats erforderlich ist. Der Betriebsrat muss prüfen, ob er seine Arbeitsfähigkeit nicht durch andere ihm zumutbare und den Arbeitgeber finanziell weniger belastende Maßnahmen gewährleisten kann. Der Betriebsrat hat bei der Entscheidung über die Entsen- dung eines Ersatzmitglieds zu einer Schulung einen Be- urteilungs- und Prognosespielraum.
Bundesarbeitsgericht (BAG), Beschluss vom 19.09.2001, Aktenzeichen: 7 ABR 32/00
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