Hallo

In unserem Unternehmen wird in 2 Schichten a12 Std. gearbeitet.
Ein Kollege hat leider einen Schlaganfall erlitten und ist so langsam auf dem Weg der Besserung. Ist es sinnvoll diesen MA in den Schichtbetrieb wieder aufzunehmen?
Ist eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung was den Einsatz im Schichtbetrieb betrifft zum Schutze des MA erforderlich oder sinnvoll? Kann der BR eine solche Untersuchung erzwingen/durchsetzen? Die GL verhält sich unserer Meinung nach in dieser Angelegenheit sehr unsozial. Welche Handhabe hat der BR oder auf welchen § können wir uns berufen.
Der betroffene MA möchte allerdings weiterhin in der Schicht eingeteilt werden.
Gibt es Erfahrungen oder Anregungen? Wir sind für jeden Tipp dankbar.

Gruß Strietzel