Gesundheit am Arbeitsplatz
Hallo
In unserem Unternehmen wird in 2 Schichten a12 Std. gearbeitet. Ein Kollege hat leider einen Schlaganfall erlitten und ist so langsam auf dem Weg der Besserung. Ist es sinnvoll diesen MA in den Schichtbetrieb wieder aufzunehmen? Ist eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung was den Einsatz im Schichtbetrieb betrifft zum Schutze des MA erforderlich oder sinnvoll? Kann der BR eine solche Untersuchung erzwingen/durchsetzen? Die GL verhält sich unserer Meinung nach in dieser Angelegenheit sehr unsozial. Welche Handhabe hat der BR oder auf welchen § können wir uns berufen. Der betroffene MA möchte allerdings weiterhin in der Schicht eingeteilt werden. Gibt es Erfahrungen oder Anregungen? Wir sind für jeden Tipp dankbar.
Gruß Strietzel
Community-Antworten (7)
25.07.2010 um 17:44 Uhr
Strietzel Wenn der AN wieder gesund ist und arbeiten kann. Vielleicht kann er mit einem Modell einsteigen. Warum ihr ihm als BR Steine in den Weg legen wollt, kann ich nicht nachvollziehen.
25.07.2010 um 17:59 Uhr
Strietzel
Schlaganfall, das hörst sich si an als ob möglicher weise der Koll. dann innerhalb der letzten 12 Monate gleich/ mehr als 6 Wochen / 42 Tage krnak war. Es werden ALLE Tage gezählt welche in die Arbeitsunfähogkeit fallen. Also auch arbeitsfreo Tage wie Samstage/ Sonntage/ Feiertage. Dann wäre der § 84 Abs. 2 SGB IX zu beachten und anzuwenden.
Weiter spricht Schlaganfall nach einer Maßßname welche man als "Hamburger Modell" kennt. Also stufenweise Wiedereingliederung. § 74 SGB V.
Dieses alles zu prüfen und ggf. notwendiges anzuregen/ zu veranlassen ist Sache des BR
http://www.personalabteilung.hu-berlin.de/themen-a-z/referat-iii-b/wiedereingliederung
Wetzlaf, wo siehts Du hier etwas von Steine in den Weg legen. Hier ist vielmehr eine wichtige Aufgabe des BR
25.07.2010 um 18:02 Uhr
@Wetzlaf Es geht hier nicht darum einem MA Steine in den Weg zu legen. Warum sollte ein BR das wollen??? Du hast da etwas falsch verstanden oder interpretiert. Es geht um die Gesundheit des MA. Und wir reden hier von einem Schlaganfall!! Aber danke für deinen Hinweis
25.07.2010 um 18:05 Uhr
Strietzel Ich habe das schon richtig verstanden. Der MA möchte wieder Schicht arbeiten. Der Arbeitgeber ist scheinbar einverstanden. Und der BR schießt über das Ziel und seine Zuständigkeit hinaus. Erst wenn der MA sagt, ich kann so nicht und der Arbeitgeber bockt und der MA euch um Hilfe bittet, erst dann seid ihr im Spiel.
25.07.2010 um 18:14 Uhr
Strietzel
Du/ Ihr denkt schon richtig. Also, erst einmal prüfen, trifft § 94 Abs, 2 SGB IX zu? Wird er beachte? Letztlich hat der BR auch das Thema "Gesundheitsschutz" und hier kann dann auch das vertiefende Gespräch mit dem AN zugehören. Denn oftmals erkennen die AN Tragweiten nicht. Lehnt ein AN ein sinnhafte Maßnahme nach § 84 Abs. 2 SGB IX ab, welche z.B. das "Hamburger Modell" kennt. Also stufenweise Wiedereingliederung. § 74 SGB V sein kann. könnte er sehr schlechte Karten haben, wenn ein AG später ein Kündigung aus Gesundheitsgründen oder auch weil er in Folge des Schlaganfalles seine Leistung nicht mehr bringen kann kündigt. So auch schon die Gerichte.
Sogar die Anlehnung einer notwenigen REHA nach einem Schlaganfall kann eine solche Folge haben.
25.07.2010 um 19:37 Uhr
Ist eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung was den Einsatz im Schichtbetrieb betrifft zum Schutze des MA erforderlich oder sinnvoll?
Es geht einzig und alleine um diese Äusserung. Und so etwas zu fordern gehört NICHT zu den Aufgaben des BR.
26.07.2010 um 10:16 Uhr
In unserem Unternehmen wird in 2 Schichten a12 Std. gearbeitet.
Hab ich was übersehen oder hat hier immer noch keiner "mehr als 10 Stunden darf man nicht arbeiten" geschrien?
@Strietzel
Ich will Euch nicht unterstellen das ihr das ArbZG nicht kennt, aber mich würde schon interessieren, wie ihr auf 12 Stunden AZ/Schicht kommt...
Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst? Sondergenehmigung der Regierung? 2 Stunden Pause / Schicht?
BTW: Editierte bitte Deine Frage und nimm den Haken bei "Nur 7 Antworten" raus, dann benutze den Knopf "Neue Antwort" unten..... Bitte nicht die Antwort in Deine Frage schreiben.
Verwandte Themen
HITZE AM ARBEITSPLATZ - ist hier der Arbeitgeber nicht in der Pflicht für unsere Gesundheit vorzusorgen?
ÄlterHallo, ich arbeite in einer Türenfabrik und wir haben in den Sommermonaten zwischen 35 und 38 Grad am Arbeitsplatz. Ist hier der Arbeitgeber nicht in der Pflicht für unsere Gesundheit vorzusorgen, bzw
Können Spiele wie Mahjong die mentale Gesundheit am Arbeitsplatz fördern?
Hallo zusammen, ich habe mich gefragt, ob kleine Denkspiele wie Mahjong in Arbeitspausen einen positiven Einfluss haben können. Sie trainieren Aufmerksamkeit, helfen beim Stressabbau und könnten sogar
Wechsel von einem 3-Schicht-Arbeitsplatz zu einem 2-Schicht-Arbeitsplatz
ÄlterHallo zusammen, wir haben folgende Situation, wir haben 2 verschiedene Arbeitsplätze in einer Abteilung. Einer davon arbeitet im 3-Schicht-Rhythmus und der andere Arbeitsplatz im 2-Schicht-Rhythmus.
Gesundheit/Arbeitssicherheit - wann kann Arbeit verweigert werden?
ÄlterHallo!Hab noch ne Frage. Wir haben einen kleinen Schleifbock,an dem wir Hartmetall(was sehr Gesundheitsschädlich ist) schleifen.Die Absaugung wurde durch einen Staubsauger ersetzt,der nicht einmal da
Tag der Gesundheit
ÄlterIn unserem Gremium ist folgende Frage aufgetaucht. Es wird ein Tag der Gesundheit im Januar geplant. Hier soll den Mitarbeitern freiwillige Untersuchungen angeboten werden. Es geht über Blutdruck- un