HITZE AM ARBEITSPLATZ - ist hier der Arbeitgeber nicht in der Pflicht für unsere Gesundheit vorzusorgen?
Hallo, ich arbeite in einer Türenfabrik und wir haben in den Sommermonaten zwischen 35 und 38 Grad am Arbeitsplatz. Ist hier der Arbeitgeber nicht in der Pflicht für unsere Gesundheit vorzusorgen, bzw. wozu ist er bei solchen Temperaturen verpflichtet???
Community-Antworten (8)
20.07.2006 um 02:04 Uhr
Hallo ADAM Wie hasr du Dir denn die Fürsorge vorgestellt?
20.07.2006 um 02:19 Uhr
Hallo ADAM Hier etwas zum Klima Klimafaktoren am Arbeitsplatz
Zu den Klimafaktoren am Arbeitsplatz gehören Lufttemperatur, Luftfeuchte, Luftgeschwindigkeit, Luftdruck und Temperaturstrahlung. Leistungsfähigkeit und Gesundheit des arbeitenden Menschen werden wesentlich von diesen thermisch wirksamen Klimakomponenten bestimmt.
Bei allen klimatischen Arbeitsplatzbeurteilungen sind diese Klimafaktoren gemeinsam zu berücksichtigen. Um die Angabe des Klimas zu vereinfachen, fasst man die einzelnen Komponenten zum Klimasummenmaß, der Effektivtemperatur, zusammen.
Ob die angestrebte Leistungsfähigkeit an einem Arbeitsplatz erreicht ist oder ob die Grenzen der Erträglichkeit überschritten werden, hängt auch von nichtklimatischen Größen ab, z. B. Alter der Beschäftigten, Arbeitsschwere, Bekleidung, Expositionsdauer.
In allen Arbeitsstätten, in denen aus betriebstechnischer Sicht keine spezifischen Anforderungen an das Raumklima gestellt werden, muss während der Arbeitszeit unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung der Beschäftigten und des spezifischen Nutzungszwecks des Raumes ein gesundheitlich zuträgliches Raumklima bestehen. Es wird von den Klimafaktoren und ihrem Zusammenwirken bestimmt.
Die Lufttemperatur ist ein wesentlicher Klimafaktor bei der Arbeit. Das Wärmebedürfnis hängt von der Schwere der körperlichen Arbeit und der Art der Arbeit ab. Je höher die Energiemenge ist, die der Körper bei der Arbeit abgeben muss, umso niedriger sollten die Temperaturen der Umgebung sein und umgekehrt. Je nach Art der Tätigkeit sind in Arbeitsräumen Mindesttemperaturen einzuhalten, die schon bei Arbeitsbeginn erreicht und während der gesamten Arbeitszeit gewährleistet sein sollen.
Andererseits soll bei einer Außentemperatur von bis zu 32 °C die Lufttemperatur in Arbeitsräumen 26 °C nicht überschreiten. Bei höheren Außentemperaturen muss die Innentemperatur mindestens 6 °C darunter liegen. Hiervon sind Hitzearbeitsplätze ausgenommen.
An Arbeitsplätzen, die unter betriebstechnisch bedingter Hitze- oder Kälteeinwirkung stehen, sind entsprechend der Gefährdungsbeurteilung besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. So gelten für Hitzearbeiten besondere Anforderungen: z. B. Luftduschen, Wasserschleier, Erholungspausen, Hitzeschutzkleidung, Getränke usw. In Waschräumen mit Duschen oder Badewannen soll die Lufttemperatur mindestens 24 °C betragen. Flure und Treppenhäuser sollen eine Mindesttemperatur von 18 °C haben, wenn sie Hitzearbeitsplätze mit Pausen-, Bereitschafts-, Liege- und Sanitärräumen verbinden. Lassen sich die Mindesttemperaturen nicht einhalten, z. B. in Kühlhäusern, sind Aufwärmpausen vorzusehen und persönliche Schutzausrüstungen bereitzustellen und zu verwenden. Rechtsvorschriften können Abweichungen von den Mindesttemperaturen bestimmen, z. B. das Lebensmittelrecht.
Im Sommer liegen die als behaglich empfundenen Werte um 2 °C höher als im Winter. Frauen und ältere Menschen fühlen sich bei etwa 1 °C höheren Temperaturen wohler. Fenster, Oberlichter und Glaswände müssen je nach Art der Arbeit und der Arbeitsstätte eine Abschirmung gegen übermäßige Sonneneinstrahlung ermöglichen.
Bei zu großer Erhitzung kann es zum Hitzschlag kommen. Beim Hitzschlag liegt eine Störung der menschlichen Wärmeregulation vor. Sie entsteht nach einem längeren Einfluss hoher Temperaturen bei gleichzeitig nicht ausreichender Wärmeabgabe, sodass die Körpertemperatur über 40 °C beträgt. Die Symptome beim Hitzschlag sind Kopfschmerzen, Übelkeit, Bewusstlosigkeit und ein erhöhter Puls.
Für die Verteilung der Lufttemperatur im Raum spielt die Temperatur des Fußbodens eine besondere Rolle, da die Füße temperaturempfindlich sind. So kann bei Fußbodenheizung die Lufttemperatur insgesamt niedriger sein. Deckenheizungen sind ungünstig, weil der Kopf erwärmt wird und die Füße kühl bleiben. Grundsätzlich soll die Oberflächentemperatur des Fußbodens an ständigen Arbeitsplätzen in Arbeitsräumen nicht mehr als 3 °C unter und 6 °C über der Lufttemperatur liegen.
Die Tagesmittelwerte für die relative Luftfeuchte liegen in Mitteleuropa im Freien bei 75 % (nachts oft 100 % mit Tau, Raureif). Große Luftfeuchte empfindet man schon bei niedrigeren Temperaturen als schwül (Treibhauseffekt), da nur wenig Wasser verdunsten kann. Trockene Luft mit Luftfeuchte unter 30 % führt bei höheren Temperaturen zum Austrocknen der Schleimhäute, der Atemwege und der Augen. Die relative Luftfeuchte an Arbeitsplätzen soll bestimmte Werte nicht überschreiten (siehe Tabelle).
Höhere Luftgeschwindigkeit fördert die Schweißverdunstung und die Wärmeabgabe. Die Beschäftigten dürfen dabei keiner - vermeidbaren - Zugluft ausgesetzt sein. Bei Ruhe oder sitzender Tätigkeit wird bereits geringe Luftbewegung mit weniger als 0,2 m/s als Zugluft wahrgenommen. Mit Zunahme der Muskeltätigkeit und der Raumtemperatur wird eine höhere Luftbewegung als behaglich empfunden; sie ist zum Ausgleich der körperlichen Wärmebilanz erforderlich. Die Luftgeschwindigkeit sollte bei ruhiger Körperhaltung 0,1 m/s und bei allgemeiner Büroarbeit 0,2 m/s nicht überschreiten.
Die Größe des notwendigen Luftraums ist in Abhängigkeit von der Art der körperlichen Beanspruchung und der Anzahl der Beschäftigten sowie der sonstigen anwesenden Personen zu bemessen. Empfohlen wird, dass pro ständig anwesendem Arbeitnehmer folgender Mindestluftraum vorhanden ist:
12 m³ bei überwiegend sitzender Tätigkeit 15 m³ bei überwiegend nicht sitzender Tätigkeit 18 m³ bei schwerer körperlicher Arbeit. Wie für den Luftraum gibt es - abhängig von der Art der körperlichen Arbeit - empfohlene Mindestwerte für die Luftrate pro Person. Die erforderliche Luftwechselrate hängt u. a. von der Raumart ab.
Der Luftdruck wird vom Wettergeschehen bestimmt und kann nicht beeinflusst werden. Druckschwankungen (z. B. Föhn, Niederdruck) können einen erheblichen Einfluss auf den Menschen haben. Sie können nicht nur die Behaglichkeit beeinträchtigen, sondern auch die Leistungsfähigkeit, die Aufmerksamkeit und das Reaktionsvermögen.
Unter Behaglichkeit versteht man den Klimazustand, bei dem die Wärmebilanz ausgeglichen ist und der Mensch sich wohl fühlt. Behaglichkeit wird subjektiv sehr unterschiedlich beurteilt. Schon die körperlichen Voraussetzungen (Alter, Geschlecht, Trainingszustand, Ernährung, Blutdruck) spielen eine Rolle. Daher gibt es keinen Klimazustand, bei dem sich alle gleichermaßen wohl fühlen. Außerdem haben die nichtklimatischen Faktoren Aktivitätsniveau, Kleidung und mittlere Strahlungswärme Einfluss auf die Behaglichkeit.
Bei schwerer Arbeit können Temperaturen angenehm sein, die bei leichter Arbeit oder sitzender Tätigkeit als unbehaglich empfunden werden. Welche Effektivtemperatur (Summe der Klimabedingungen) zu Behaglichkeit führt, hängt von der Arbeitsschwere ab (Abbildung).
Klimaanlagen sind raumlufttechnische Anlagen, mit denen konstante Klimabedingungen in einem Raum geschaffen werden sollen. Viele Probleme infolge einzelner belastender Klimafaktoren können damit behoben werden. Es können sich aber bei Verwendung von Klimaanlagen oder mechanischen Belüftungseinrichtungen auch zusätzliche Probleme ergeben. So ist z. B. sicherzustellen, dass die Beschäftigten keinem störenden Luftzug ausgesetzt sind. Eine regelmäßige Reinigung und Wartung des gesamten Zuluftsystems sowie eine regelmäßige mikrobiologische Kontrolle der Klimaanlage sind ebenfalls Voraussetzung für einen beschwerdefreien Betrieb der Anlage. Die Richtlinie VDI 6022 formuliert die baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, die bei Planung, Fertigung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung von Raumlufttechnischen Anlagen, also auch von Klimaanlagen, notwendig sind, um einen hygienisch einwandfreien Betrieb zu ermöglichen. Der BGIA-Report "Innenraumarbeitsplätze" enthält eine auf die Praxis zugeschnittene Ermittlungs- und Beurteilungsstrategie bei Innenraumproblemen, die von Klimaanlagen verursacht sein können.
Bei Arbeiten im Freien können weitere Klimafaktoren hinzukommen. Hier müssen insbesondere die Ultraviolettstrahlung (UV-Strahlung) der Sonne sowie möglicherweise steigende Ozonwerte berücksichtigt werden. Die UV-Strahlung ist im Sommer und in der Mittagszeit am größten. Sie kann Hautschäden verursachen. Der beste Schutz ist eine Kleidung, die möglichst viel Hautfläche bedeckt. Darüber hinaus sind Hautschutzmittel mit UV-Filter zu empfehlen. Über eine mögliche Ozonbelastung, die ebenfalls im Sommer ihre Höchstwerte erreicht, informieren u. a. die Medien.
Bei Arbeiten im Ausland können Klimafaktoren noch stärkeren Einfluss haben. Insbesondere tropisches Klima belastet Beschäftigte aus gemäßigten Klimazonen und bedeutet für den Körper eine erhebliche Umstellung (Akklimatisation). Vorraussetzung für einen länger dauernden oder sich häufig wiederholenden beruflichen Aufenthalt in tropischen Ländern ist die Tropentauglichkeit. Sie muss vor einen solchen Auslandsaufenthalt von einem ermächtigten Arzt festgestellt worden sein. Die Berufsgenossenschaften haben hierfür Auswahlkriterien erlassen.
20.07.2006 um 09:41 Uhr
Hallo Adam,
anbei weitere Infos aus einer Veröffentlichung:
Kein "Hitzefrei" für Arbeitnehmer Selbst bei Rekordhitze muss gearbeitet werden
Rekordtemperaturen bis zu 40 Grad Celsius im Schatten, Hitze im Büro, direkte Sonneneinstrahlung - all das sind keine Gründe, die Arbeit niederzulegen. Selbst Forderungen nach Hitzefrei einiger Politiker, erweichen die Herzen der Arbeitgeber nicht. Das Bundesarbeitsgericht bestätigt diese Haltung: Hitze am Arbeitsplatz sei kein Grund, die Arbeit zu verweigern. Doch eine klare Vorschrift zu Höchsttemperaturen am Arbeitsplatz gebe es nicht.
Des einen Freud ist des anderen Leid. Kinder freuen sich in den Sommerferien über super Schwimmbadwetter. Viele Sonnenanbeter freuen sich, wenn der Sommer in Deutschland nicht verregnet ist. Arbeitnehmern kann eine Hitzewelle aber ganz schön zusetzen. Büros und Produktionshallen heizen sich auf und diejenigen, die im Freien, körperlich arbeiten müssen, kommen an den Rand ihrer Leistungsfähigkeit. Hitzefrei lässt sich nicht einklagen
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt stellte im August 2003 fest, dass Hitze am Arbeitsplatz kein Grund sei, die Arbeit zu verweigern. "Bei besonders hohen Temperaturen kann allenfalls die Arbeitsgeschwindigkeit angepasst werden", so ein Gerichtssprecher. Klare Vorschriften zu Höchsttemperaturen am Arbeitsplatz fehlen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Beschäftigten einen Arbeitsplatz ohne "Gefahr für Leben und Gesundheit" einzurichten. Das regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Nähere Bestimmungen zur Sicherheit und Gesundheit finden sich dort aber nicht, sie sind im Arbeitschutzgesetz (ArbSchG) und in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) geregelt. Die Arbeitsstättenverordnung sieht den Arbeitgeber lediglich dazu verpflichtet, für "zuträgliche Raumtemperaturen" und ausreichend Atemluft, durch Lüftungs- und Klimaanlagen zu sorgen. Arbeitsplätze, die unter starker Hitzeeinwirkung stehen, müssen der Verordnung zufolge "im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten auf eine zuträgliche Temperatur gekühlt werden". Der Sprecher des Bundesarbeitsgerichtes sieht eine Raumtemperatur von 26 Grad Celsius als angemessen an. Eine angemessene Temperatur kann aber nicht eingeklagt werden, weil es sich nicht um eine Sollvorschrift handelt. Höchstrichterliche Urteile zum Thema Hitze am Arbeitsplatz fehlen bislang. Zugeständnisse der Arbeitgeber
Die Unternehmen in Deutschland sind bei Hitze am Arbeitsplatz durchaus zu Zugeständnissen bereit. Gleitzeitregelungen, Klimaanlagen, gelockerte Kleiderordnung zusätzliche Pausen und kostenlose Getränke sollen die Arbeitszeit erträglich machen. Jeder sollte bei Sommertemperaturen über 30 Grad Celcius mindestens 3 Liter Wasser am Tag trinken. Für "Freiluftarbeiter", im Straßenbau beispielsweise, sollten 5-6 Liter am Tag das Minimum sein. Viele Arbeitgeber versorgen ihre Arbeiter auf den Baustellen mit kostenlosen Getränken, wie die Deutsche Bahn, die ihren Gleisarbeitern kühle Getränke bringt. Eine weitere, kleine Abhilfe kann ein freier Oberkörper oder das Arbeiten im "Badehose" sein. Nur Sicherheitsschuhe und eventuell Helm müssen natürlich sein! Manche Unternehmen bieten zusätzliche Pausen oder gelockerte Gleitzeitregelungen an. So können die Leute bei Hitze früher beginnen und früher gehen, weil die Kernarbeitszeit nach vorne verlagert wird. Opel in Rüsselsheim bietet seinen Mitarbeitern zusätzliche Pausen von zehn Minuten pro Schicht an, wenn die Hitze zu groß ist. Manche Firmen lassen die Mitarbeiter mehr Gleittage oder -stunden nehmen als normalerweise. Manchmal werden auch ganze Büros vom Chef ins Schwimmbad geschickt am Nachmittag, der Eintritt wird spendiert. Das ist aber eher die Ausnahme. Ansonsten lockern die meisten Unternehmen ihre Kleidervorschriften: Zugschaffner der Bahn dürfen auf Krawatte und Jacke verzichten und im kurzärmligen Hemd Fahrkarten kontrollieren. Die meisten Banken in Deutschland haben ohnehin eine Klimaanlage. Trotzdem dürfen bei Hitze viele Mitarbeiter ihre Krawatten lockern und in kurzen Ärmeln hinter den Schaltern sitzen. Experten empfehlen unter anderem folgende Maßnahmen der Unternehmen gegen Hitze am Arbeitsplatz: • das Anbringen von Sonnenblenden (außen, nicht innen!) • die Verlegung der Arbeitszeiten in die kühleren Morgenstunden • das Aufstellen eines Ventilators • das Bereitstellen von isotonischen oder anderen Getränken • die Erlaubnis, "weniger förmliche" Kleidung zu tragen • zusätzlich Erholungspausen • ein angepasstes Essensangebot in der Kantine Wenn trotz der "Bullenhitze" der Arbeitgeber gar nichts unternimmt, steht den Arbeitnehmern ein Beschwerderecht zu. Sie müssen sich beim Staatlichen Amt für Arbeitsschutz beschweren. Dort werden mit dem Unternehmer Abhilfemaßnahmen diskutiert und konkrete Vorschläge gemacht. Reagiert der Unternehmer immer noch nicht in Richtung Arbeitsschutz, dann wird auch schon mal mit einem Bußgeld gedroht.
20.07.2006 um 11:19 Uhr
Hallo ADAM Das ganze kannst Du hier nochmals lesen. www.hvbg.de/d/pages/presse/preme/hitze.html
Leire Deinem Boss Wasser, Tee aus den Rippen es sollten den AN aber keine Kosten dadurch entehen. Es heisst ja dem Arbeitnehmer sollten Getränke zu Verfügung stehen, ein Getränkeautomat erfüllt diesen Zweck auch, zieht dem AN aber Geld aus der Tasche. Bei Hitzearbeitsplätzen zB.( Hochofen, Giesserei) sieht dies etwas anders aus.
21.07.2006 um 16:57 Uhr
Unser Betriebsarzt meinte dieser Tage, dass sogar eine Wasserleitung ausreichend sei. Dort kommt das Lebensmittel Trinkwasser raus, damit hätte der Arbeitgeber seine Pflichten erfüllt.
(Derzeit 34°C am Schreibtisch)
21.07.2006 um 17:12 Uhr
tramdriver,
da hat Euer Betriebsarzt sogar Recht!
Als BR würde ich dem Arbeitgeber ja eine BV "Abkühlen im Serverraum" aus den Rippen leiern. :-)
21.07.2006 um 17:41 Uhr
@Fayence: Ist mir schon klar, dass der Arzt an dieser Stelle Recht hat. Und es betrifft uns zum Glück nicht, denn wir bekommen seit Jahr und Tag Mineralwasser gestellt und haben auch Kühlschränke. Ich wollte die Information nur noch ergänzen, weil sie bisher nicht im Thread stand.
Dein Link im anderen Hitze-Thread hat mir sehr gefallen :)
Im Augenblick liebe ich es, die Kollegen in den Abteilungen zu besuchen, die eine Klimaanlage haben.
22.07.2006 um 01:21 Uhr
tramdriver
Lass es keinen wissen wozu Deine besuche in den gekühlten Räume sind, dein AG könnte sonst auf den Gedanken kommen Du wärst nicht ausgelasstet, arbeits mässig. Für den Betriebsarzt hoffe ich nur das in eurem Gebäude keine alten Bleirohre sind. :-)
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