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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gesundheit/Arbeitssicherheit - wann kann Arbeit verweigert werden?

J
Jones80
Jan 2018 bearbeitet

Hallo!Hab noch ne Frage. Wir haben einen kleinen Schleifbock,an dem wir Hartmetall(was sehr Gesundheitsschädlich ist) schleifen.Die Absaugung wurde durch einen Staubsauger ersetzt,der nicht einmal das geringste an Metallstaub absaugt. Kann ich mich weigern,daran zu arbeiten,auch wenn ich meine andere Arbeit dadurch nicht ausführen kann. Ich habe das Problem dem Sicherheitsbeauftragten(wir haben einen obwohl wir keinen BR haben) und der GF mehrere mal erklärt.Und es wurde seid gut einem Jahr nichts unternommem). Gebt mir bitte Tips oder Gesetze die ich vorlegen kann. Denn die Gesundheit geht jawohl vor. MFG

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Community-Antworten (3)

B
betriebsratten

02.10.2007 um 19:15 Uhr

Der Sicherheitsbeauftragte kann da nicht viel machen. Wer ist Eure Fachkraft für Sicherheit?

Der Unternehmer ist verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, google mal nach dem Wort. Es müsse Gefährdungen erfasst uns Massnahmen zu deren Beseitigung bzw. Verhinderung beschrieben sein. Näheres siehe auch http://www.vbg.de/sicherheitsreport/gefaehrdungsbeurteilung.html

Wenn keine erstellt wird kann das bis zum Entzug der Betriebsgenehmigung gehen.

Manchmal hilft auch ein Wink an die BG oder die jeweilige Arbeitsschutzbehörde....aber voooooorsicht.

K
Kölner

02.10.2007 um 20:18 Uhr

@Jones80 Mir fiele noch der Umweg über den § 81 BetrVG ein und den Arbeitsschutzgesetzen...

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