Erstellt am 25.07.2010 um 15:46 Uhr von Wetzlaf
Plumperquatsch
Wenn es nötig ist gibt es eine kurzfristige Sitzung. Allerdings auch mit Ersatzmitgliedern, Einladung und Tagesordnung.
Welcher Beschluß gefällt dir nicht?
Erstellt am 25.07.2010 um 19:07 Uhr von Plumperquatsch
Danke erstmal für die schnelle Antwort.
Es geht nicht um den Inhalt dieses Beschlusses, sondern darum, dass er auf dieser "außerordentlichen" Sitzung ohne Ersatzmitglieder, Tagesordnung und Einladung gefasst worden ist. Es ging um ein Thema, über das schon vorab im Gesamtgremium heiß diskutiert wurde, und so wurde im kleinen Kreis entschieden... Wollte nur wissen, wie es da rechtlich aussieht...
Erstellt am 25.07.2010 um 19:14 Uhr von ridgeback
@Plumperquatsch,
unterlaufen dem BRV Fehler, weil ein teilnahmeberechtigtes BRM oder ein zu ladendes EBRM nicht geladen wurde, führen diese immer zur Unwirksamkeit des Beschlusses.
Erstellt am 25.07.2010 um 20:09 Uhr von DerAlteHeini
Plumperquatsch
Nicht nur das Einladen falscher Mitglieder bzw. das nicht einladen von Teilnahmeberechtigten, führen zur Unwirksamkeit des Beschlusses, sondern auch eine fehlende Einladung und/oder der Tagesordnung.
Erstellt am 25.07.2010 um 20:17 Uhr von ridgeback
@DerAlteHeini,
**Nicht nur das Einladen falscher ....sondern auch eine fehlende Einladung und/oder der Tagesordnung.**
Widerspruch, weil heilbar.
Wurde die Einladung zu einer Betriebsratssitzung ohne Mitteilung der Tagesordnung anberaumt, kann dieser Mangel nur durch einstimmigen Beschluss der vollzählig versammelten Betriebsratsmitglieder geheilt werden.
Das wurde vom BAG schon 1988 entschieden.