Hallo!

Bei uns gibt es immer mal wieder "Außerordentliche Sitzungen", die von der BRV spontan einberufen werden. Da ich relativ neu im BR bin, würde mich interessieren mit welcher gesetzlichen Grundlage diese "außerordentlichen Sitzungen" einberufen werden dürfen. Ich kann da im BetrVG nichts finden. Im letzten Fall sind zum Beispiel auch nicht alle Mitglieder "einberufen" worden, es waren noch Ersatzmitglieder vor Ort, denen nicht Bescheid gesagt wurde. Es gab weder eine vernünftige Einladung, noch eine Tagesordnung - Es wurde auch ein Beschluss gefasst - ist der gültig?