Infobrief an Belegschaft wegen Überstunden
moin moin wieder, Unser BR möchte (mit beschluss) einen Infobrief ans Schwarzen Brett aushängen, indem er schreibt, dass er Überstunden nicht mehr unterstützen wird und die Belegschaft bittet sich nicht unter Druck zu setzen, um überstunden zu leisten. Gilt das als Arbeitskampf bzw. ist dies zulässig? für viele und ausführliche Antworten bedanke ich mich im Voraus Schöne grüße Hmaidide
Community-Antworten (12)
24.07.2010 um 14:32 Uhr
Hmaidide warum schreibt ihr nicht, das ihr keine Überstunden mehr genemigt und bitte die MA sich bei euch zu melden, wenn von Seiten des Arbeitgebers Druck aufgebaut wird, damit geeeignete Schritte einleiten könnt.
24.07.2010 um 15:59 Uhr
Nein, das ist kein Arbeitskampf...
Wenn das mal nicht ein Thema für die nächste Betriebsversammlung wäre, die ja sicherlich bald kommt ;-)))
24.07.2010 um 16:34 Uhr
passt auf, das Ganze neutral und sachlich zu formulieren (Wetzlaf ist auf dem richtigen Wege) damit euch der AG kein rechtsmissbräuchliches Verhalten ans Bein binden kann
eine Formulierung begründet auf euren Mitbestimmungsrechten im BetrVG und Hinweisen auf die daraus folgende rechtliche Situation (auch für die Mitarbeiter) ist allemal besser als plumpe Pauschalparolen
24.07.2010 um 18:02 Uhr
agitator Hmmm, ich denke eine rechtliche Formulierung ist eine solch sachliche...
Weiterhin ist es sehr interessant, dass man die Kollegen auf einer Betriebsversammlung richtig schön informieren kann - auch mir dem Warum und Wieso, und überhaupt. Wetzlaf ist in diesem Sinne nciht wirklich auf dem richtigen Weg, gerade wenn man folgendes bedenkt: "warum schreibt ihr nicht, das ihr keine Überstunden mehr genemigt"
Ich denke, mehr muß ich dazu echt nicht mehr sagen, oder?
24.07.2010 um 18:14 Uhr
klar, Don Johnson auf dem richtigen Weg zu sein, heißt ja noch nicht, schon alles richtig zu machen
aber das meinte ich
die pauschale betriebsöffentliche Ankündigung, grundsätzlich in Zukunft Überstunden abzulehnen ist in dieser Form eben nicht anzuraten und die Belegschaft aufzufordern, keine Überstunden abzuleisten auch nicht
eine Formulierung, daß vor Anordnung von Überstunden der Betriebsrat zustimmen muß und niemand verpflichtet wäre, Überstunden die ohne Zustimmung des BR angeordnet sind, abzuleisten klingt dann schon etwas anders
24.07.2010 um 19:33 Uhr
RoterTiger Jeep, hört sich gut an:-)
24.07.2010 um 19:41 Uhr
DonJohnson Hatte auf deine Mail noch nicht geantwortet. Wollte erst noch Infos abwarten. Aber eins ist sicher Diffamierung (diffamare = lat.: Gerüchte verbeiten) Ein Gerücht (griech. pheme bzw. phama; lat. fama) ist eine unverbürgte Nachricht, die stets von allgemeinen bzw. öffentlichen Interesse ist.
Und das trifft hier definitiv nicht zu!
24.07.2010 um 20:07 Uhr
Hallo zusammen, Ich bin für die Rege Diskussion/Antworten sehr erfreut und dankbar. Uns war natürlich klar, dass eine Pauschale Formulierung, nicht in Frage käme und auf der letzten Betriebsversammlung wurde das Thema auch erwähnt. Allerdings haben wir die GL aufgefordert die Überstunden mittelfristig zu planen und mit uns vorher darüber zu diskutieren (brachte aber nichts). Der Infobrief sollte man sich wie folgt vorstellen: 1- Der BR unetrstützt bis auf weiteres keine Überstundenaktionen mehr (Aktionen, weil Abteilungen sich gegenseitig helfen) 2- Jeder ist frei Überstunden zu leisten, wenn er sich an die Betriebsvereinbarung Arbeitszeit hält (Überstunden werden abgefeiert und nicht ausbezahlt). Allerdings darf sich keine unter druck setzen. 3- Angeordnete Überstunden müssen geleistet werden, müssen aber vorher begrüdet werden (WA) so in etwa soll der Infobrief aussehen. Wir kennen aber alle, wie die GL's auf sowas reagieren. deswegen habe ich die frage hier gestellt mit der Hoffnung von der eine oder andere Erfahrung von euch zu profitieren. Nochmal vielen Dank Hmaidide
25.07.2010 um 08:16 Uhr
1- Der BR unetrstützt bis auf weiteres keine Überstundenaktionen mehr (Aktionen, weil Abteilungen sich gegenseitig helfen) Mir persönlich zu schwach die Erklärung
2- Jeder ist frei Überstunden zu leisten, wenn er sich an die Betriebsvereinbarung Arbeitszeit hält (Überstunden werden abgefeiert und nicht ausbezahlt). Allerdings darf sich keine unter druck setzen. Die BV würde ich gern im Wortlaut kennen
3- Angeordnete Überstunden müssen geleistet werden, müssen aber vorher begrüdet werden (WA) Ist das Bestandteil der BV?
Laut BetrVG hat der BR ein Mitbestimmungsrecht bei Überstunden. Das heißt, dass der AG nicht einmal Überstunden dulden darf, wenn der BR nciht zugestimmt hat ;-)))
Wetzlaf Na, wenn du dir da so sicher bist ...
25.07.2010 um 12:41 Uhr
Guten Morgen zusammen, @DonJohnson Der Infobrief wurde hier natürlich sehr sehr stark zusammengefasst. 1- Aktionen, weil Abteilungen sich gegenseitig helfen nur für das Forum, damit ihr wisst was mit Aktionen gemeint ist. Die Kollegen wissen es. 2- Die BV beschreibt eine Art Gleitzeitmodell indem die MA bestimmte Anzahl an Überstunden haben können. Alles was drüber ist soll abgefeiert werden. 3- Nein. Angeordnete Überstunden sind kein Bestandteil der BV. Wie gesagt, es geht nur darum, ob die GL uns einen Verstoß gegen §74 BetrVG vorhalten kann oder nicht. Bin weiterhin für Anregungen dankbar Grüße Hmaidide
25.07.2010 um 13:57 Uhr
Wie kommst du auf den 74er???
Und was ist das für ein seltsames Gleitzeitmodell? Was passiert mit den Überstunden bis das Limit erreicht ist?
Also ohne diese BV in Gänze zu kennen, solltet ihr euch über die echt mal Gedanken machen...
25.07.2010 um 15:32 Uhr
Hallo wieder,
- § 74 (2) Maßnahmen des Arbeitskampfes zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat sind unzulässig; deswegen war die ursprungsfrage "Gilt das als Arbeitskampf"
- diese Überstunden werden auf der nächste Monatssaldo übertragen. Vielen Dank an das Forum für die eMail mit der Checkliste. Ich finde es Klasse Schöne Grüße Hmaidide
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