Erstellt am 23.07.2010 um 18:23 Uhr von ridgeback
Fishtown,
reicht die Zahl der wählbaren Arbeitnehmer nicht für einen Betriebsrat in der eigentlich vorgeschriebenen Größe, so ist auf die nächstniedrigere Zahl zurückzugehen (§ 11 BetrVG).
Erstellt am 23.07.2010 um 18:33 Uhr von Fishtown
Leider reicht es dafür auch nicht. Heißt dies, man kann nocht weiter absenken? Also um 2 oder 3 Stufen reduzieren?
Erstellt am 23.07.2010 um 18:39 Uhr von ridgeback
...soweit absenken bis es passt. Im Notfall bis auf 1 BRM:
Erstellt am 23.07.2010 um 20:32 Uhr von qwert
Bezieht sich das nicht aber auf _alle_ wählbaren Arbeitnehmer nach §8?
Erstellt am 23.07.2010 um 22:05 Uhr von Immie
@Fishtown
Aber ihr solltet einen wählen;-)