Meine Frage ist, nach der Frist des Betriebsrates bei Anhörung zu einer Außerordentlichen Kündigung. Das die 3 Tage beträgt, ist mir schon bewusst. Also, aktuelles Beispiel: Anhörung war am Dienstag, Frist beginnt dann am Mittwoch zu Laufen, richtig?
Also, Mittwoch, Donnerstag, und Freitag muß ich die Stellungnahme abgeben, oder?
Mein Arbeitgeber wollte mir erzählen, das wir am Montag, wenn die Frist ausgelaufen ist, da noch mal in Ruhe drüber reden können, da ja da die Frist erst ausläuft...
Ich denke ja, da will mich jeand austricksen...
MfG
Hendrik1978