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Frist des Betriebsrates - bei Anhörung zu einer außerordentlichen Kündigung?

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Hendrik1978
Jan 2018 bearbeitet

Meine Frage ist, nach der Frist des Betriebsrates bei Anhörung zu einer Außerordentlichen Kündigung. Das die 3 Tage beträgt, ist mir schon bewusst. Also, aktuelles Beispiel: Anhörung war am Dienstag, Frist beginnt dann am Mittwoch zu Laufen, richtig? Also, Mittwoch, Donnerstag, und Freitag muß ich die Stellungnahme abgeben, oder? Mein Arbeitgeber wollte mir erzählen, das wir am Montag, wenn die Frist ausgelaufen ist, da noch mal in Ruhe drüber reden können, da ja da die Frist erst ausläuft... Ich denke ja, da will mich jeand austricksen... MfG Hendrik1978

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Community-Antworten (2)

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Hendrik1978

29.11.2006 um 18:50 Uhr

Nichts im Grunde... Aber er sagte das die Frist am montag ersts ausläuft und er vor unserer Stellungnahme noch mal mit uns reden wolle. Das meinte ich ha mit austricksen! Sorry wenn ich mich unklar ausgedrückt habe. MfG Hendrik

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Mona-Lisa

29.11.2006 um 18:54 Uhr

@Hendrik1978, die Stellungnahme ist bis Freitag abzugeben. Lasst euch auf keinen Handel ein! Und wie Ramses schon sagte, drüber reden kann man immer noch. Ich sehe auch, dass euer AG euch doch vielleicht austricksen könnte. Am Montag ist die Frist abgelaufen und ihr steht dann ziemlich "barfuss" da......

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