Hallo,

wir haben einige externe Werksverträgler im Hause. Teilweise sind diese sogar mehrere Monate oder sogar 1-2 Jahre bei uns. Haben wir ( vielleicht abhängig von der Dauer) laut §99 BetrVG ein Recht auf Mitbestimmung bzw. auf eine Anhörung ?


Grüße luciano