Erstellt am 23.07.2010 um 08:01 Uhr von ridgeback
luciano,
**externe Werksverträgler **
kommt darauf an.
Unterliegen diese dem Weisungsrecht eurem AG, ja.
Wenn der Vertragsarbeitgeber mit dem drittbezogenen Personaleinsatz eigene Betriebszwecke verfolgt, nein.
Erstellt am 23.07.2010 um 08:37 Uhr von rainerw
@ridgeback
Weisungsrecht bei Werksverträgler, hab ich was verpasst, oder bin ich noch im Tiefschlaf?
Erstellt am 23.07.2010 um 08:43 Uhr von ridgeback
@rainerw,
..alles schon erlebt. Verdeckte Leiharbeit.
Erstellt am 23.07.2010 um 09:05 Uhr von Petrus
@ridgeback:
Das verdeckte Leiharbeit per Werkvertrag durchaus üblich ist, ist nichts neues.
Aber dieses Konstrukt wählt man ja in der Regel, um die Mitbestimmung des BR zu umgehen (meine Erfahrung). Und dass es dann offiziell kein Weisungsrecht gibt, ist doppelt und dreifach schriftlich festgehalten. Da ruft der Projektleiter des Dienstberechtigten den Teamleiter des Dienstverpflichtetete an und bittet ihn, dass dieser seinen ArbN anruft, um ihm einen neuen Teilauftrag mitzuteilen. Weil das natürlich allen zu blöd ist, erteilt der Teamleiter seinem MA die Vollmacht, diesbezügliche Bitten des Dienstberechtigten mündlich entgegenzunehmen - naürlich mit der schriftlichen Verpflichtung, diesen Bitten erst nach Rücksprache mit ihm nachzukommen. Die Rücksprache besteht dann aus zwei Worten: Mach mal!
@luciano: Wenn es euch gelingt nachzuweisen, dass es AÜ ist, seid ihr in der Mitbestimmung. Sonst stehen euch nur Inforechte nach §80(2) BetrVG zu.
Erstellt am 23.07.2010 um 09:11 Uhr von ridgeback
@Petrus,
das ist das Problem.
Erstellt am 23.07.2010 um 09:19 Uhr von rainerw
@ridgeback
.... na denn. Ich denke das kommt überall fast täglich vor das dieser Versuch gestartet wird. Da kann ich ja weiter schlummern.
Erstellt am 23.07.2010 um 09:39 Uhr von pirat
@luciano,
ergänzend zu meinen Vorschreibern...
bei ( Schein)Werksverträgen geht es nicht nur um Weisungsrecht.
Scheinwerkvertrag vs Arbeitnehmerüberlassung, hier mal eine Hitliste zum besseren Verständnis...
Ahoi rainerw,
Schlummertaste!? .-)
Erstellt am 23.07.2010 um 10:08 Uhr von rainerw
@pirat
Ich muß ja mit meinem Kopf die Tastertur schützen damit sie nicht geentert wird.
Nie nicht würde ich schlafen.
Erstellt am 23.07.2010 um 10:25 Uhr von petrus
@pirat: Und gegen all die Punkte in der Hitliste gibt es rechtssichere "Lösungen", die die beteiligten Firmen in aller Regel genau kennen.
Es soll Großkonzerne (mit entsprechend starken BR) geben, die "Werkverträgler" über Jahre beschäftigen. Der BR ist machtlos, selbst wenn die eigenen MA in Kurzsrbeit gehen, während die "Fremdleister" noch Überstunden schrubben...
Erstellt am 23.07.2010 um 10:45 Uhr von rainerw
Ein starker BR aber würde sowas schriftl. Regel. Wir haben dies Langzeitler per Werksvertrag zugelassen, weil wir diese niedrige Lohngruppe festen Stamm nicht zumuten wollten. Hast Du einmal die Lohnguppe 2 irgendwo drin, schleicht sie sich auch in anderen Bereichen ein. So fängt es bei unseren Festen erst bei der Lohngruppe 3 an.
Die Kommesionierer dürfen bei uns auch nur tätig sein wenn bei uns auch gearbeitet wird.
Und das der örtl. BR darauf achtet das auch Fremdfirmen auf dem Gelände nicht gegen das ArbzG. verstossen versteht sich von selbst.