Sonntagsarbeit
Hallo, ich habe 2 Fragen zur Sonntagsarbeit. Wir sind ein Dienstleistungsunternehmen ohne TV. Für Außendiensttermine am Montag wird von den Mitarbeitern oftmals eine Anreise am Sonntag vorausgesetzt bzw. auch gefordert.
Hier meine Fragen:
- Bei welcher Behörde in NRW muss die Sonntagsarbeit beantragt und genehmigt werden?
- Wenn die Arbeitszeit z.B. 3 Stunden beträgt (Anreise), wie berechnet sich dann der Ersatzruhetag? Stehen dem Mitarbeiter nur die 3 Stunden zu oder hat er Anspruch auf einen kompletten Arbeitsvertrag?
Danke für eure Mithilfe
Community-Antworten (1)
23.07.2010 um 12:06 Uhr
- Gewerbeaufsichtsamt?
- Wie wäre es mit dem Samstag vor der Dienstreise als kompletten Ersatzruhetag?
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