Hier meine Fragen:
1. Bei welcher Behörde in NRW muss die Sonntagsarbeit beantragt und genehmigt werden?
2. Wenn die Arbeitszeit z.B. 3 Stunden beträgt (Anreise), wie berechnet sich dann der Ersatzruhetag? Stehen dem Mitarbeiter nur die 3 Stunden zu oder hat er Anspruch auf einen kompletten Arbeitsvertrag?
Danke für eure Mithilfe