Hallo, ich habe 2 Fragen zur Sonntagsarbeit. Wir sind ein Dienstleistungsunternehmen ohne TV. Für Außendiensttermine am Montag wird von den Mitarbeitern oftmals eine Anreise am Sonntag vorausgesetzt bzw. auch gefordert.

Hier meine Fragen:
1. Bei welcher Behörde in NRW muss die Sonntagsarbeit beantragt und genehmigt werden?
2. Wenn die Arbeitszeit z.B. 3 Stunden beträgt (Anreise), wie berechnet sich dann der Ersatzruhetag? Stehen dem Mitarbeiter nur die 3 Stunden zu oder hat er Anspruch auf einen kompletten Arbeitsvertrag?

Danke für eure Mithilfe