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Sonntagsarbeit

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Ruhrkultur
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich habe 2 Fragen zur Sonntagsarbeit. Wir sind ein Dienstleistungsunternehmen ohne TV. Für Außendiensttermine am Montag wird von den Mitarbeitern oftmals eine Anreise am Sonntag vorausgesetzt bzw. auch gefordert.

Hier meine Fragen:

  1. Bei welcher Behörde in NRW muss die Sonntagsarbeit beantragt und genehmigt werden?
  2. Wenn die Arbeitszeit z.B. 3 Stunden beträgt (Anreise), wie berechnet sich dann der Ersatzruhetag? Stehen dem Mitarbeiter nur die 3 Stunden zu oder hat er Anspruch auf einen kompletten Arbeitsvertrag?

Danke für eure Mithilfe

1.08801

Community-Antworten (1)

P
Petrus

23.07.2010 um 12:06 Uhr

  1. Gewerbeaufsichtsamt?
  2. Wie wäre es mit dem Samstag vor der Dienstreise als kompletten Ersatzruhetag?

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