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Mitarbeiter begleitet Kollegen zu Gespräch mit Vorgesetztem: Arbeitszeit?

S
seesee
Jan 2018 bearbeitet

Hallo.

Ein Mitarbeiter A wird wegen eines Vorfalls zu seinem Abteilungsleiter "zitiert". Er will eine Person seines Vertrauens hinzuziehen (Mitarbeiter B, kein BR-Mitglied und nicht involviert in den Vorfall, um den es geht). Gilt die Zeit, die B benötigt, um A zu begleiten als zu bezahlende Arbeitszeit? Oder muss B ausstempeln, bevor er A begleitet?

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Community-Antworten (3)

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Ulrik

22.07.2010 um 15:48 Uhr

Hi, ich sehe das so, daß der Begleiter in diesem Moment nicht mehr im Rahmen seines Arbeitsauftrags handelt, für den er vom AG bezahlt wird (gem. Vertrag). Von daher ist es m. E. seine Freizeit, wenn er dem Kollegen den Rücken stärken möchte. Die Frage ist nur, ob der Abteilungsleiter das mitmacht. Da es sich in dieser Form um ein Personalgespräch handeln wird, kann der AL m. E. die Teilnahme verweigern. Warum nimmt der Betroffene denn Niemanden vom BR mit??

S
seesee

22.07.2010 um 19:48 Uhr

Warum nimmt der Betroffene denn Niemanden vom BR mit??

Das weiß ich nicht. Der Betroffene war viele Jahre Ersatzmitglied im BR, vielleicht deshalb... Ich habe ihm auch geraten, ein BRM mitzunehmen...

Geht es um ein Personalgespräch? A arbeitet bei der Warenannahme. Er verweigerte die Annahme einer Lieferung, die per Nachnahme hätte bezahlt werden müssen. Der Kollege wusste nichts davon, dass die Fa. eine Nachnahme-Lieferung erhalten würde, und das ist auch nicht üblich bei uns. A hat den Lieferanten beauftragt, die Ware bis zur Klärung wieder ins Depot mitzunehmen. Der Lieferant hat sie aber stattdessen wieder an den Absender zurück geliefert. Deshalb kam es in unserer Firma zum Verzug bei der Fertigstellung eines Produktes - der Kunde ist sauer, und A soll zum Gespräch mit dem Abteilungsleiter.... Es gibt bei uns keine Anweisung, ob grundsätzlich Nachnahme-Lieferungen angenommen werden sollen oder nicht. In der Warenannahme gibt es auch keinen Bargeldbestand, womit der Kollege hätte bezahlen können. Er hätte also seinen Arbeitsplatz verlassen müssen, um Bargeld zu organisieren. Er war der Meinung richtig zu handeln, wenn er die Ware bis zur Klärung ins Depot des Lieferanten zurückbringen lässt... etc.etc.etc...

Darf der Abteilungsleiter die Anwesenheit einer Vertrauensperson verweigern?

U
Ulrik

22.07.2010 um 19:53 Uhr

M. E. darf der AL die Anwesenheit verweigern, sofern es sich nicht um ein Mitglid des BR handelt. Allerdings empfehle ich auch dringend, da ein BRM dazu zu nehmen, da der MA in meinen Augen zunächst korrekt gehandelt hat.

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