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Unwirksamkeit einer BV wenn sie nicht an Lohnabrechnung geheftet wird

B
Betriebsfrosch
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, eine Frage. Ist es richtig, dass eine Betriebsvereinbarung unwirksam ist, wenn sie nicht an die Lohnabrechnung geheftet wird? Wenn ja welches Gesetz oder welches Urteil weist darauf hin?

1.58606

Community-Antworten (6)

D
Dezibel

22.07.2015 um 09:04 Uhr

Warum sollte sie dadurch unwirksam werden? Der AG muss sie zur Einsicht bereitlegen, oder geh und frag deinen Betriebsrat. Ist alles unterschrieben, dann ist sie zunächst wirksam. Deine Lohnabrechnung hat damit gar nichts zu tun.

H
Hartmut

22.07.2015 um 09:07 Uhr

Ich halte das für nicht richtig. Ein solches Gesetz oder Urteil ist mir jedenfalls nicht bekannt.

N
nicoline

22.07.2015 um 09:26 Uhr

Die AN müssen Einblick nehmen können in die BV, mehr nicht. Selbst, wenn der AG sie unter Verschluss halten würde, wäre sie wirksam, wenn denn beide Seiten sie unterschrieben haben. Da hat Dir jemand großen Blödsinn erzählt.

G
gironimo

22.07.2015 um 09:51 Uhr

Im § 77 BetrVG heißt es: "Der Arbeitgeber hat die Betriebsvereinbarungen an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen."

Mit der Wirksamkeit hat das nichts zu tun

B
Betriebsfrosch

22.07.2015 um 10:13 Uhr

Hallo, danke für eure Antworten. Mir war so etwas auch nicht bekannt. Ich kannte auch nur die Handhabe nach § 77 Betr.VG. Aber besser noch mal Nachfragen.

S
schutzengel

22.07.2015 um 11:52 Uhr

wir haben ca 1300 MA und einen großen dicken Ordner mit BV's..... stelle mir gerade vor wenn das jeden Monat mit der Post käme :-)

aber jeder Kollege bekommt ne Kopie und/oder kann sich rein lesen wenn er was für ein Thema speziell sucht

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