W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsratsgröße

E
Eliza
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ich habe folgende Frage. In dem Betrieb waren zur Zeit der Wahl über 51 AN beschäftigt, dass heißt es wurden 5 Mitglieder gewählt. Jetzt sind nur noch unter 51 AN beschäftigt und ein Mitglied aus dem Betriebsrat hört auch auf. Rutscht dann ein Ersatzmitglied nach, dass es wieder 5 MG sind oder wird der Betriebsrat angepasst auf drei Mitglieder, da die Arbeitnehmerzahl auch gesunken ist.

95503

Community-Antworten (3)

D
DrHouse

22.07.2010 um 13:02 Uhr

Eliza, wieviel Beschäftigte habt Ihr noch? Angepasst wird ein Betriebsrat nicht. Ich empfehle Dir den § 13(2) Betr VG. Da steht, wann Ihr neu wählen müsst. Müsst Ihr nicht neu wählen, rückt für das ausgeschiedene BR-Mitglied ein Ersatzmitglied nach.

Gruß DrHouse

U
Ulrik

22.07.2010 um 13:28 Uhr

Wichtig ist die Anzahl der regelmässig Beschäftigten in eurem Betrieb. Rutscht ihr jetzt unter die 50 wegen eines Sommerlochs und werdet später wieder mehr AN haben, oder ist diese Reduktion von dauer? Ansonsten, wie DrHouse schreibt, §13 BetrVG

P
Petrus

22.07.2010 um 13:37 Uhr

Selbst wenn die Reduktion von Dauer ist, bleibt es bis zur nächsten Wahl 2014 bei 5 BRM - außer euch gehen die Ersatzmitglieder aus oder der BR tritt geschlossen zurück. Der Fall des §13(2)Nr.1 kann ja bei euch nicht eintreten - außer ihr stellt massiv ein :-)

Ihre Antwort