Während der Freistellung ,die Betriebsratsarbeit verrichtet - sind das Überstunden?
Hallo, ich bin stellvertretender Betriebsratsvorsitzender, (kein freigestellter Betriebsrat)und ich habe gekündigt ,Der Chef hat mir gesagt das er nicht mehr möchte das ich in abteilung bleibe und hat mich freigestellt , ich habe ihm aufmerksam gemacht das ich aber noch eine arbeit als br zu ausüben habe und werde diese weiter machen auch wenn er mich freistellen tut wegen arbeit in meine abteilung.wir haben auch nichts schriftliches vereinbart. Also ich habe den monat noch 50 stunden als br gearbeitet. nach dem ich firma verlassen habe, habe ich den chef aufgefordert mit die stunden die ich als br war als überstunden auszubezahlen.der Arbeitgeber weigert sich und behauptet das seien keine übersunden, und ich kriege nur normales monat bekommen wie in vertrag vereinbahrte stunden. Frage :sind das überstunden oder nicht?Habe ich da eine schance wenn ich klage? wo kann ich was darüber finden, gerichtliche entscheidungen usw? Ich bitte euch um hilfe Danke
Community-Antworten (2)
22.07.2010 um 10:02 Uhr
Sofern Du weiterhin Lohn bezogen hast, obwohl Du von der Arbeit freigestellt warst ist Deine BR-Arbeit damit abgegolten.
Prinzip:
- Außerhalb der persönlichen AZ bekommt man keinen Lohn
- BR-Arbeit außerhalb persönliche AZ -> Kein Lohn sondern Freistellung unter Fortzahlung des Lohnes
- Soweit Freistellung nicht möglich (z.B. weil arbeitsunfähig erkrankt) -> Auszahlung als Mehrarbeit.
Also: Freistellung von der Arbeit infolge Kündigung OHNE Lohn -> BR-Arbeit Überstunden Freistellung von der Arbeit infolge Kündigung MIT Lohn -> BR-Arbeit mit dem Lohn bzw. mit der Freistellung mit Lohnfortzahlung abgegolten. BR-Arbeit im Monat mehr Stunden als vertraglich vereinbarte Arbeitszeit -> Da Abfeiern der Mehrstunden nicht mehr möglich -> Mehrarbeit
22.07.2010 um 10:03 Uhr
Wenn ich das richtig lese hast Du diese BR Std. geleistet in einem Zeitraum in der Du üblicherweise Deine arbeitsvertraglichen Pflichten hättest erledigen müssen wenn man Dich von Deinen arbeitsvertraglichen Pflichten nicht hätte freigestellt. Hier beteht also keine Verpflichtung zu einer Überstundenvergütung. Stelle Dir selbst die Gegenfrage. Wie hättest Du diese Zeit vergütet bekommen wenn Du nicht von den arbeitsvertraglichen Pflichten freigestellt währest und hättest in der Zeit BR arbeit erledigt?
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