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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Höhergruppierungsantrag - wenn als Hilfshandwerker nach Haustarif eingestellt , aber nach Ansicht des BR Tätigkeiten wie ein Facharbeiter verrichtet?

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pit47
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

kann der Betriebsrat eine Höhergruppierung eines Kollegen verlangen, der als Hilfshandwerker (Lohngruppe 6) nach unserem Haustarif eingestellt worden ist, aber nach unserer Ansicht Tätigkeiten wie ein Facharbeiter verrichtet. Die Facharbeiter werden nach einer höheren Lohngruppe bezahlt?

Die zweite Frage dazu, wenn der Kollege 5 Jahre Tätigkeiten wie ein Facharbeiter verrichtet, ist dieses einer Ausbildung gleichzusetzen?

Bitte die Antworten mit Hinweise auf entsprechende Gesetze oder Urteile.

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Community-Antworten (2)

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paula

11.10.2007 um 13:53 Uhr

verlangen kannst Du viel, aber den AG wird es kaum stören, da hier das MBR nicht greift. Das muss ggf. der MA selber verfolgen. Dabei muss man aber beachten, das Eingruppierungsklagen kaum zu gewinnen sind. Mir sagte z.B. mal ein LAG-richter, dass er nicht eine einzige Eingruppierungsklage kennt, die am LAG Nürnberg von MA gewonnen wurden.

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carrie

11.10.2007 um 14:03 Uhr

Hallo Du kannst bei der IHK anrufen und dich zur Prüfung anmelden wenn du in einem bestimmten Beruf eine Zeit lang gearbeitet hast. Je nachdem wie lange die Ausbildungszeit für diesen Job geht, Lehre + die hälfte davon nochmal rauf ( also 2 Jahre Lehre + 1 Jahr = 3 Jahre), dann kannst du eine Prüfung ablegen.

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