Höhergruppierungsantrag - wenn als Hilfshandwerker nach Haustarif eingestellt , aber nach Ansicht des BR Tätigkeiten wie ein Facharbeiter verrichtet?
Hallo zusammen,
kann der Betriebsrat eine Höhergruppierung eines Kollegen verlangen, der als Hilfshandwerker (Lohngruppe 6) nach unserem Haustarif eingestellt worden ist, aber nach unserer Ansicht Tätigkeiten wie ein Facharbeiter verrichtet. Die Facharbeiter werden nach einer höheren Lohngruppe bezahlt?
Die zweite Frage dazu, wenn der Kollege 5 Jahre Tätigkeiten wie ein Facharbeiter verrichtet, ist dieses einer Ausbildung gleichzusetzen?
Bitte die Antworten mit Hinweise auf entsprechende Gesetze oder Urteile.
Community-Antworten (2)
11.10.2007 um 13:53 Uhr
verlangen kannst Du viel, aber den AG wird es kaum stören, da hier das MBR nicht greift. Das muss ggf. der MA selber verfolgen. Dabei muss man aber beachten, das Eingruppierungsklagen kaum zu gewinnen sind. Mir sagte z.B. mal ein LAG-richter, dass er nicht eine einzige Eingruppierungsklage kennt, die am LAG Nürnberg von MA gewonnen wurden.
11.10.2007 um 14:03 Uhr
Hallo Du kannst bei der IHK anrufen und dich zur Prüfung anmelden wenn du in einem bestimmten Beruf eine Zeit lang gearbeitet hast. Je nachdem wie lange die Ausbildungszeit für diesen Job geht, Lehre + die hälfte davon nochmal rauf ( also 2 Jahre Lehre + 1 Jahr = 3 Jahre), dann kannst du eine Prüfung ablegen.
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