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Verletzung der Schweigepflicht

K
Kerry
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich brauche bitte dringend Hilfe!! Wir haben am Wochenende erfahren das es ein Leck in unserem BR gibt. Das immer wieder mal Infos nach Außen dringen kann man ja leider nicht verhindern. Aber diesmal waren es wichtige Infos. Welche Möglichkeiten haben wir? Und wie kann man das Mitglied das im Verdacht steht aus dem Gremium bekommen außer mit dem Misstrauensvotum wo man natürlich eindeutige Beweise braucht... Oder hat jmd von euch noch ne andere Idee? Ich bin für jede Hilfe oder Idee dankbar !

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Community-Antworten (7)

P
pfeilenbogen

20.07.2010 um 21:37 Uhr

Der BR ist kein Geheimrat. Sehr vieles aus BR-Sitzungen unterliegt auch daher nicht der Geheimhaltung.

google mal "BR ist kein Geheimrat"

K
Kerry

20.07.2010 um 22:21 Uhr

Wenn "normale" Dinge nach Außen dringen würden, würde ich hier gar nichts sagen... Aber sowas wie genaue Abstimmungsergebnisse mit namentlicher Nennung bei personellen Angelegenheiten haben nichts außerhalb des Gremiums zu suchen. Oder denkst du da anders drüber?

K
Kölner

21.07.2010 um 00:48 Uhr

@Kerry Auch wenn Du Dich maßlos über den BR-Kollegen ärgerst: Es wird noch nicht einmal reichen um ein Verfahren nach § 23 BetrVG bei Gericht zu beantragen...noch nicht einmal annähernd!

D
DerAlteHeini

21.07.2010 um 11:32 Uhr

Kerry Betriebsratsmitglieder können den Kollegen aus den Betriebsratssitzungen berichten oder auch Themen diskutieren, solange nicht der Datenschutz oder die Geheimhaltungspflicht gem. § 79 BetrVG verletzt wird. Werden Abstimmungsergebnisse oder das Stimmenverhalten der Betriebsratsmitglieder "nach Draußen getragen", ist das nicht schön, aber keine Verletzung der gesetzlichen Pflichten.

D
DrHouse

21.07.2010 um 15:49 Uhr

Kerry, vielleicht hilft es , mit dem BR-Mitglied zu reden. Man kann sich als Gremium auch einigen, wie die AN zu unterrichten sind, dazu gehören sicherlich keine namentlich genannten Abstimmungsergebnisse.

Gruß DrHouse

P
Poldi

21.07.2010 um 16:15 Uhr

wir haben einen ähnlichen Fall - nur schlimmer. Unser BRV hat in einer Kündigungsschutzklage, die bei einem unserer BRM lief (und am Ende gewonnen wurde) für die GL eine Stellungsnahme verfasst, die dem BRM im Verfahren hätte schaden können. Die Stellungnahme war nicht mit dem BR abgesprochen und der BRV hat auch nicht als BRV die Stellungnahme unterschrieben, sondern "nur" in seinem Namen. Das Vertrauensverhältnis zwischen dem BRM und dem BRV ist nun natürlich gestört. Auf nachfrage beim BRV, teilte der mit, dass er mit dem betroffenen BRM nicht weiter zusammenarbeiten will und ihn am liebsten raus haben möchte. Alle BRMer sind sprachlos über sein Verhalten. Was kann man in diesem Fall tun?

R
ridgeback

21.07.2010 um 16:20 Uhr

poldi, man wählt einen neuen BRV!!!!!!!!

Und wenn der BRV die Zusammenarbeit mit dem BRM verweigert, darf er auch ganz aus dem BR zurücktreten.

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