Erstellt am 20.07.2010 um 19:37 Uhr von pfeilenbogen
Der BR ist kein Geheimrat. Sehr vieles aus BR-Sitzungen unterliegt auch daher nicht der Geheimhaltung.
google mal "BR ist kein Geheimrat"
Erstellt am 20.07.2010 um 20:21 Uhr von Kerry
Wenn "normale" Dinge nach Außen dringen würden, würde ich hier gar nichts sagen... Aber sowas wie genaue Abstimmungsergebnisse mit namentlicher Nennung bei personellen Angelegenheiten haben nichts außerhalb des Gremiums zu suchen. Oder denkst du da anders drüber?
Erstellt am 20.07.2010 um 22:48 Uhr von Kölner
@Kerry
Auch wenn Du Dich maßlos über den BR-Kollegen ärgerst: Es wird noch nicht einmal reichen um ein Verfahren nach § 23 BetrVG bei Gericht zu beantragen...noch nicht einmal annähernd!
Erstellt am 21.07.2010 um 09:32 Uhr von DerAlteHeini
Kerry
Betriebsratsmitglieder können den Kollegen aus den Betriebsratssitzungen berichten oder auch Themen diskutieren, solange nicht der Datenschutz oder die Geheimhaltungspflicht gem. § 79 BetrVG verletzt wird.
Werden Abstimmungsergebnisse oder das Stimmenverhalten der Betriebsratsmitglieder "nach Draußen getragen", ist das nicht schön, aber keine Verletzung der gesetzlichen Pflichten.
Erstellt am 21.07.2010 um 13:49 Uhr von DrHouse
Kerry, vielleicht hilft es , mit dem BR-Mitglied zu reden.
Man kann sich als Gremium auch einigen, wie die AN zu unterrichten sind, dazu gehören sicherlich keine namentlich genannten Abstimmungsergebnisse.
Gruß DrHouse
Erstellt am 21.07.2010 um 14:15 Uhr von poldi
wir haben einen ähnlichen Fall - nur schlimmer. Unser BRV hat in einer Kündigungsschutzklage, die bei einem unserer BRM lief (und am Ende gewonnen wurde) für die GL eine Stellungsnahme verfasst, die dem BRM im Verfahren hätte schaden können.
Die Stellungnahme war nicht mit dem BR abgesprochen und der BRV hat auch nicht als BRV die Stellungnahme unterschrieben, sondern "nur" in seinem Namen.
Das Vertrauensverhältnis zwischen dem BRM und dem BRV ist nun natürlich gestört. Auf nachfrage beim BRV, teilte der mit, dass er mit dem betroffenen BRM nicht weiter zusammenarbeiten will und ihn am liebsten raus haben möchte. Alle BRMer sind sprachlos über sein Verhalten. Was kann man in diesem Fall tun?
Erstellt am 21.07.2010 um 14:20 Uhr von ridgeback
poldi,
man wählt einen neuen BRV!!!!!!!!
Und wenn der BRV die Zusammenarbeit mit dem BRM verweigert, darf er auch ganz aus dem BR zurücktreten.