Erstellt am 20.07.2010 um 09:45 Uhr von DrHouse
monti,
soviel ich weiß, gibt es bei 115 AN noch keine generelle Freistellung.
Er kann sich nur jeweils für die gerade anfallenden BR-tätigkeiten freistellen lassen.
Da braucht er sich beim Vorgesetzten nur abmelden und das war`s.
Gruß DrHouse
Erstellt am 20.07.2010 um 11:12 Uhr von BRVLH
ließ dir genau den "§ 38 BetrVG - Freistellungen" durch dort wird dir die Frage beantwortet und wenn er auch noch in der Schwerbehindertenvertretung sein sollte, trifft "§ 96 Persönliche Rechte und Pflichten der Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen" SGB IX zu.
Also eine generelle Freistellung trifft da nicht zu.