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Freistellung weg durch absinkende AN Zahl??

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Niklas
Jan 2018 bearbeitet

In den kommenden Monaten wird durch Umstrukturierungen unsere AN Zahl unter 200 sinken. Wir sind ein 9er Gremium und haben 1 Freistellung.

Soweit ich weiß, bleibt doch das Gremium bis zum Ablauf der Wahlperiode 2014 so bestehen, oder?

Wie sieht es mit der Freistellung aus? Bleibt die dann auch so lange bestehen? Der Job des Freigestellten wurde mittlerweile bereits 'eingespart', aber es besteht die Möglichkeit, das er woanders unterkommen kann, da der AG ja eine Stelle bereithalten muss.

Kann der Freigestellte auch betriebsbedingt gekündigt werden, sollte er nicht die angebotene Stelle annehmen wollen?

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Community-Antworten (6)

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rkoch

20.07.2010 um 11:04 Uhr

Die Frage was mit den Freistellungen passiert wenn die AN-Zahl ansteigt/absinkt ist in der Rechtsprechung nicht 100%ig geklärt.

Fakt ist, das wenn die Anzahl der IN DER REGEL beschäftigten AN ansteigt/absinkt, sich die Anzahl der Freistellungen erhöht/reduziert. Die Frage ist, WANN tritt der Fall ein, das der REGELFALL eintritt. Eine kurzzeitige oder vorhersehbar nicht dauerhafte Erhöhunhg/Absenkung löst diesen Fall definitiv nicht aus (auch wenn einige Rechtsverdreher das anders sehen).

Insofern empfehle ich diese Frage mit der GF auszudiskutieren. I.d.R. führt die Wiedereingliederung des freigestellten BRM auch zu gewissen Problemen, so das eine betriebliche Regelung in der Richtung, das die Freistellung zumindest noch für einige Zeit aufrecht erhalten wird sinnvoll erscheint.

W
Widder

20.07.2010 um 11:57 Uhr

Ist die BR-Arbeit weniger, wenn die Zahl der AN von z.B. 200 auf 195 sinkt?

Was spricht dagegen, das der Freigestellte im Büro bleibt, und "nebenher" ein paar Organisatorische Tätigkeiten übernimmt. Das wäre dann eine Teilfreistellung, und die BR-Tätigkeiten laufen genauso weiter..

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DonJohnson

20.07.2010 um 13:36 Uhr

Soweit ich weiß, bleibt doch das Gremium bis zum Ablauf der Wahlperiode 2014 so bestehen, oder? Kommt drauf an. Schau dir mal bitte § 13 Abs 2 Nr 1 BetrVG an...

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niklas

20.07.2010 um 15:08 Uhr

ja, danke, die 24 monate..sind mir völlig entfallen..

Wenn der AG innerhalb der nächsten Monate die Umstrukturierungen beginnt, müssen wir ja eh neu wählen, weil es werden mehr als 50 AN sein.

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DonJohnson

20.07.2010 um 15:26 Uhr

Bitte lies den § genau...

"... die Zahl der regelmäßig beschäftigten AN um die Hälfte, mindestens aber um 50..."

Beides muss zutreffen damit Neuwahlen eingeleitet werden müssen innerhalb der 24 Monate... Ob das bei euch sein wird, kann ich aus deinen Äußerungen nicht abschätzen...

So oder so, solltet ihr euch mal die §§ 111 ff BetrVG durchlesen und eventuell Seminare diesbezüglich belegen...

Viel Erfolg

N
niklas

22.07.2010 um 12:33 Uhr

@DonJohnson

dankeschön, nun habe ich es geschnallt. Seminar wird ebenfalls beschlossen.

Grüße

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