Erstellt am 20.07.2010 um 09:04 Uhr von rkoch
Die Frage was mit den Freistellungen passiert wenn die AN-Zahl ansteigt/absinkt ist in der Rechtsprechung nicht 100%ig geklärt.
Fakt ist, das wenn die Anzahl der IN DER REGEL beschäftigten AN ansteigt/absinkt, sich die Anzahl der Freistellungen erhöht/reduziert. Die Frage ist, WANN tritt der Fall ein, das der REGELFALL eintritt. Eine kurzzeitige oder vorhersehbar nicht dauerhafte Erhöhunhg/Absenkung löst diesen Fall definitiv nicht aus (auch wenn einige Rechtsverdreher das anders sehen).
Insofern empfehle ich diese Frage mit der GF auszudiskutieren. I.d.R. führt die Wiedereingliederung des freigestellten BRM auch zu gewissen Problemen, so das eine betriebliche Regelung in der Richtung, das die Freistellung zumindest noch für einige Zeit aufrecht erhalten wird sinnvoll erscheint.
Erstellt am 20.07.2010 um 09:57 Uhr von Widder
Ist die BR-Arbeit weniger, wenn die Zahl der AN von z.B. 200 auf 195 sinkt?
Was spricht dagegen, das der Freigestellte im Büro bleibt, und "nebenher" ein paar Organisatorische Tätigkeiten übernimmt.
Das wäre dann eine Teilfreistellung, und die BR-Tätigkeiten laufen genauso weiter..
Erstellt am 20.07.2010 um 11:36 Uhr von DonJohnson
*Soweit ich weiß, bleibt doch das Gremium bis zum Ablauf der Wahlperiode 2014 so bestehen, oder?*
Kommt drauf an. Schau dir mal bitte § 13 Abs 2 Nr 1 BetrVG an...
Erstellt am 20.07.2010 um 13:08 Uhr von niklas
ja, danke, die 24 monate..sind mir völlig entfallen..
Wenn der AG innerhalb der nächsten Monate die Umstrukturierungen beginnt, müssen wir ja eh neu wählen, weil es werden mehr als 50 AN sein.
Erstellt am 20.07.2010 um 13:26 Uhr von DonJohnson
Bitte lies den § genau...
"... die Zahl der regelmäßig beschäftigten AN um die Hälfte, mindestens aber um 50..."
Beides muss zutreffen damit Neuwahlen eingeleitet werden müssen innerhalb der 24 Monate...
Ob das bei euch sein wird, kann ich aus deinen Äußerungen nicht abschätzen...
So oder so, solltet ihr euch mal die §§ 111 ff BetrVG durchlesen und eventuell Seminare diesbezüglich belegen...
Viel Erfolg
Erstellt am 22.07.2010 um 10:33 Uhr von niklas
@DonJohnson
dankeschön, nun habe ich es geschnallt. Seminar wird ebenfalls beschlossen.
Grüße