Hallo, wir beschäftigen uns als BR weiterhin mit einer Kollegin, die zunächst im März eine Kündigung aus betr. Gründen bekommen hat - sie hat Widerspruch eingelegt - Gütetermin verlief ergebnislos - dann wurde im April eine Änderungskündigung ausgeprochen. Diese hat sie unter Vorbehalt angenommen. Die Verhandlung findet im Oktober statt.
Der aktuelle BR wurde erst im Mai gewählt und wurde dann von dieser Geschichte etwas überrollt.
Fakt ist, dass der alte BR der Kündigung nicht widersprochen hat (es wurde lediglich das Bedauern geäussert und auf aktuelle freie Stellen verwiesen. )Überdies gab es seitens des AG keinerlei Hinweise zur Sozial-Auswahl dieser Kollegin.
Bei der späteren Änderungskündigung gab es vom AG keine Informationen über den geänderten Vertrag und auch dieser ÄnderungsKündigung wurde vom BR nicht widersprochen. Insgesamt ist dies vom alten BR auch nur sehr eingeschränkt schriftlich dokumentiert worden.
Wir sind uns wohl einig, dass die Vorgehensweise des alten BR fragwürdig ist. Nun bittet uns die betroffene Kollegin um Auskunft ob der alte BR seinerzeit ein Sozialauswahl vorliegen hatte und der Änderungsvertrag vorlag....
Wir sind nicht sicher, wie wir uns verhalten sollen. Den alten BR gnadenlos in die Pfanne hauen ? Dürfen wir überhaupt schweigen oder uns auf fehlende schriftliche Unterlagen zurückziehen ?
Was würdet Ihr empfehlen?

beste Grüsse
matwal