WICHTIG! Wird die Zeit des vorigen Jugendvertreters mit angerechnet bei Rücktritt?
Hallo,
Ich habe noch eine ganz wichtige Frage. Es geht um einen Arbeitskollegen der zurzeit Jugendvertreter ist in unserer Firma (öffentlicher Dienst ). Also es geht darum mein Arbeitskollege wurde am 16.12.06 zum Jugendvertreter gewählt, weil der vorherige Jugendvertreter zurückgetreten ist. Die Zeit des Jugendvertreters ist 2 Jahre also bis zum 16.12.08. So nun kam aber der Personalratsvorsitzender und meinte zu meinen Kollegen er muß jetzt schon zurücktreten, weil die Amtszeit des vorherigen Jugendvertreters bei ihm mit angerechnet wird da er ja züruckgetreten ist. Stimmt das? Wird die Zeit des vorherigen Jugendvertreters der freiwillig zurückgetreten ist wirklich mit angerechnet??? Vielen Dank für die Antwort.
Community-Antworten (6)
20.02.2008 um 19:53 Uhr
Hallo,
es wird alle 2 Jahre gewählt, die Erbfolge funktioniert hier nicht. Wann die Amtszeit endet steht im Betriebsverfassungsgesetz §64.
Gruß Totkuchen
20.02.2008 um 20:05 Uhr
also es steht drin vom 1 oktober bis zum 30 november sollen die neuwahlen stattfinden. Bis wann darf er denn jetzt noch Jugendvertreter bleiben? er wurde ja am 16.12.06 gewählt also volle 2 Jahre??? Also stimmt es nicht das die Zeit mit angerechnet wird. Wäre nett wenn genau Infos kommen könnten. Vielen Dank
21.02.2008 um 10:57 Uhr
Hallo Ratte333,
so wie du das schreibst, kann es sein, dass dein Kollege nicht "gewählt " wurde, sondern nach dem Rücktritt des JAv nachgerückt ist. Dann zählt die Zeit des Vorgängers mit und es muß 2 Jahre nach der Wahl wieder gewählt werden. Wurde aber nach dem Rücktritt (also außerhalb der regulären Wahl) neu gewählt, kommt es darauf an, ob zum Zeitpunkt der ordentlichen Neuwahlen die Amtszeit des JAV noch kein Jahr bestanden hat.
Dies ist etwas kompliziert. Man benötigt hier die genauen Daten der letzten Wahlen, egal ob regulär oder außerordentlich um genaue Aussagen machen zu können.
MfG Angi1
22.02.2008 um 19:56 Uhr
Hallo nochmal,
Mein Kollege wurde richtig gewählt. Der vorherige Jugendvertreter wurde im Mai 2005 gewählt, mein Kollege aber erst 16.12.06. Also war der vorherige Jugendvertreter über 1 Jahr im Amt. Heißt das jetzt mein Kollege braucht nicht zurücktreten??? Vielen Dank für die Antwort.
22.02.2008 um 23:32 Uhr
Huhu
meine Meinung hierzu ist: wenn der Kollege nicht nachgerückt ist, sondern neu gewählt wurde und es vielleicht sogar zwischendurch eine Zeit ohne amtierenden JAVer gab?, dann sehe ich keinen Grund die Amtszeit des vorherigen JAVers anzurechnen...
Mir ist auch kein Gesetz bekannt, nachdem ein gewählter JAVer vor der regulären Wahlzeit zurücktreten müsste.
Ich würde die zuständige Gewerkschaft anrufen (auch wenn ich nicht Mitglied bin) und um Auskunft bitten. Ansonsten einen Anwalt fragen.
Auf keinen Fall zurücktreten, nur weil der Personalrat das meint! Er soll seine Ansicht belegen können!
Mir kommt gerade noch in den Sinn, dass vermutlich Okt./Nov 2006 bei euch hätte neu gewählt werden müssen, da die Amtszeit des JAV zu dieser regulären Wahlzeit bereits über ein Jahr bestanden hatte, vielleicht kommt daher die Verwirrung bei euch ...
Gruß Totkuchen
25.02.2008 um 16:04 Uhr
Hallo Ratte 333,
könnte es daran liegen das der Personalrat den Kündigungsschutz aushebeln möchte?
eventuell hilft dieser link weiter http://www.verdi-bub.de/urteile/archiv/archivdb/2006_121
Mfg
Andreas_5
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