Hallo und guten Abend,
ich habe da mal eine Frage, die ich trotz google und Suchfunktion nicht lösen konnte. Ich hoffe, ich finde hier jemanden, der mit - gerne auch mit einem entsprechenden Link - helfen kann.

In unserem Betrieb soll eine Liste von den AN geführt werden, in der jeder seine Kundenkontakte einzupflegen hat, somit die Arbeitsleistung des Einzelnen kontrolliert werden kann.
Jetzt bin ich der Meinung, dass das nicht zulässig ist (ich hab das irgendwie im Kopf).
Darum die Frage:
liege ich damit richtig und wenn ja, warum? Ich meine wo steht das (weil das ist genau die Frage, die man mir stellen wird)?
Den §87 des BetrVG kenne ich, trifft es aber IMHO nicht ganz.

Vielen Dank.