Erstellt am 18.07.2010 um 17:52 Uhr von DerAlteHeini
monti
Betriebsratsarbeit soll in der persönlichen Arbeitszeit geleistet werden, da die Betriebsratsarbeit Vorrang vor der arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeit hat. Hier ist das Arbeitszeitgesetz zu beachten. Der Arbeitgeber hat diese Zeiten wie übliche Arbeitszeit zu vergüten.
Betriebsratsarbeit außerhalb der persönlichen Arbeitszeit sollte nur geleistet werden, wenn es nicht anders möglich ist. Diese Betriebsratsarbeit ist keine Arbeitszeit im Sinn des Arbeitszeitgesetzes, somit sind die Vorgaben im Arbeitszeitgesetz nicht zu beachten. Der AG hat diese Betriebsratszeiten mit bezahlter Freizeit auszugleichen.
Erstellt am 19.07.2010 um 08:14 Uhr von rkoch
@monti, ergänzend zum AltenHeini...
> Betriebsratsarbeit außerhalb der persönlichen Arbeitszeit sollte nur geleistet werden,
> wenn es nicht anders möglich ist.
Präziser: Betriebsratsarbeit außerhalb der persönlichen Arbeitszeit KANN nur geleistet werden, wenn es aus betrieblichen Gründen NOTWENDIG ist.
> Der AG hat diese Betriebsratszeiten mit bezahlter Freizeit auszugleichen.
Und hier liegt auch der Hase im Pfeffer:
1. Macht ein BRM außerhalb seiner persönlichen AZ BR-Arbeit und ist dies nicht aus betrieblichen Gründen erfolgt, KÖNNTE der AG sagen, das ist nicht betriebsbedingt, dafür gewähre ich keine bezahlte Freizeit (ein Rechtsstreit zu der Frage könnte zu Gunsten des AG entschieden werden, das BAG unterscheidet zwischen BETRIEBSBEDINGT und BETRIEBSRATSBEDINGT, nur betriebsbedingte BR-Arbeit außerhalb der AZ löst den Freizeitanspruch aus). Betriebsbedingt in diesem Sinne setzt zumindest voraus, das die Notwendigkeit der BR-Arbeit außerhalb der AZ vom AG ausgeht, nicht vom BRM, das das einfach "für praktischer" hält, sprich der AG muss zumindest sagen: Ich gewähre keine Freistellung während der AZ. Das er das nicht darf, steht auf einem anderen Blatt, aber das würde die "betriebsbedingtheit" auslösen.
2. Wenn Du entsprechend Deine BR-ARbeit machst, muss der AG die wieder zu anderen Zeiten von der Arbeit freistellen, bezahlen muss er diese Zeit nur, wenn es aus betriebsbedingten Gründen nicht möglich ist, diese Freistellung innerhalb eines Monats zu gewähren. Insofern ist dadurch nichts gewonnen (außer das Du ggf. so viel Zeit ansammelst das Du dann einen ganzen Tag frei machen kannst, aber ob das Deinem AG gefällt?).