Erstellt am 18.07.2010 um 19:41 Uhr von pfeilenbogen
Eine Schulstunde/ Seminarstunde = Arbeitsstunde. Also dem AG erklären so nicht.
>> 2. Reicht es, wenn wir ihr nochmals §37 Abs. 6 BetrVG nahelegen?
Ja!
Weiter dem AG erklären, bei solchen Sichten des AG wird der BR zukünftig alle Schulungen bei externen veranstalltern belegen/ besuchen, kommt ihn dann leider teuerer. Auch das deckt § 37 und die Rechtspreechung des BAG.
Erstellt am 18.07.2010 um 22:33 Uhr von Woody
zu 1 : ja, sie darf das
ihr hättet halt die Inhouse-Schulung so terminieren müssen, daß sie eure tägliche
Arbeitszeit abdeckt
zu 2 : wohl kaum
zu 3 : warum ? wenn ihr pro Tag 4 oder 5 Stunden schult, aber z.b. 8 Stunden arbeiten
müsst, warum sollt ihr dann für den gesamten Tag von der Pflicht zur Arbeits-
leistung befreit werden ?
da hilft wirklich nur, das nächste Seminar außer Haus zu buchen
Erstellt am 19.07.2010 um 00:31 Uhr von rainerw
@Woddy
Mit so einer pauschalierten Antwort würde nicht unbedingt so leichtferig umgehen.
Es dürfte ja wohl bekannt sein das eine BRM aufgrund seiner Tätigkeit keine Nachteile entstehen dürfen. Dies wäre aber durchaus der Fall wenn die Schulungen bis 17:00 Uhr dauern würden, und das BRM aber vorab noch 1,5 Std. seinen arbeitsvertraglichen Pflichten nachkommen soll. Der Fragesteller hat hier nämlich kein Ende der Schulungszeit benannt.
Erstellt am 19.07.2010 um 02:42 Uhr von qwert
Das BRM ist von seiner Pflicht zur Arbeitsleistung freizustellen, wenn seine Arbeitszeit als 0730-1600 definiert ist und die Schulung 0900-1700 geht muß das BRM wohl oder übel von 0730-0900 arbeiten.
Was hat das mit Schlechterstellung zu tun?
Erstellt am 19.07.2010 um 05:19 Uhr von rainerw
@qwert
Wenn eine Schulung dann bis 17:00 gehen soll , das BRM aber vom 7:30- 9:00 Uhr arbeten soll würde ich schon von eine Schlechterstellung sprechen, oder sehen bei euch so belobigungen aus?
Erstellt am 19.07.2010 um 07:40 Uhr von pfeilenbogen
qwert
...wenn schon da Gesetz beanspruchen, dann aber auch ganz.
Also für Zeiten welche aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeiten fallen ist ein Freizeitausgleich zu gewähren. Das wäre sogar nach Deinem Beispiel die Zeit von 16:00 - 17:00 Uhr.
Weiter haben Gerichte entschieden, dass eine Schul-/ Unterrichtstunde einer Arbeitsstunde entspricht. Da Schulstunden sehr oft auch bur 45 Minuten sind, entsprechen hier diese 45 Minuten = 60 Minuten.
Letztlich der BR der hier dann vor der Schulung nicht ggf. noch BR-Aufgaben zu erledigen hat, nun ja... Es könnte ja auch die Durchsprache des Seminarinhaktes sein.
Auch wäre ggf. Gleitzeit im Betrieb zu beachten.
Erstellt am 19.07.2010 um 11:43 Uhr von qwert
Ja klar, wenn die Zeit von 1600-1700 betriebsbedingt nötig ist dafür _nach_ der Schulung FZA zu gewähren, was hat das jetzt damit zu tun?
45 Minuten sind 45 Minuten sind 45 Minuten, oder würdest du für drei Stunden dienstliche Schulung auch vier Stunden Lohn fordern?
Das ist halt der Nachteil bei der Inhouse-Schulung, das hat man vorher gewußt. Dafür ist man aber auch jeden Abend daheim ...
Erstellt am 19.07.2010 um 19:56 Uhr von Tanzbär
> Dafür ist man aber auch jeden Abend daheim ...
Und das ist schlimm, daenn da entgeht einem das Interessanteste, nämlich der private Erfahrungsaustausch NACH der offiziellen Schulung.
Erstellt am 19.07.2010 um 20:04 Uhr von ridgeback
bluesbabe,
da ihr euch ja vor Seminarbeginn im BR-Büro zusammensetzt und die Themen entweder vor oder nachbereitet, habt ihr doch bestimmt eure Arbeitszeit abgeleistet.
Erstellt am 19.07.2010 um 23:36 Uhr von bluesbabe
Guten Abend,
der Seminarleiter hat uns heute vorgerechnet, dass die 5tägige Schulung eine Vollzeitwoche abdeckt. Wir haben Pausen- und Arbeitszeiten während des Seminars festgelegt.
Der Seminarleiter hat dies auch nochmal der GL mitgeteilt, die uns ja zur "pünktlichen" Anwesenheit anhalten wollte. Heute Nachmittag kam diesbezüglich dann auch keine Rückmeldung mehr.
Unsere nächste Schulung wird definitiv AUSSER HAUS stattfinden: man hat uns einen Flipchart mit EINEM BOGEN Papier hingestellt und eine Pinnwand ohne Papier, KEINEN Beamer, obwohl ich alles am Donnerstag bestellt hatte. Ebenso musste ich Getränke kurzfristig in der Hauswirtschaft bestellen, Mittagessen war auch nicht seitens der GL organisiert worden (sprich: Bestellung der Essenmarken für uns).
Jetzt machen wir erstmal das Seminar und dann sehen wir weiter. Heute hat mir jedenfalls schon die Rübe gebrummt... ;-)
Erstellt am 19.07.2010 um 23:57 Uhr von qwert
Warum genau soll der AG euch das Mittagessen bezahlen?