Meine Frage:

Unser neugewählter BR hat ab morgen eine 5tägige Inhouseschulung (BR1) im Betrieb. Bin die stellv. Vorsitzende und relativ "unwissend".

Da ich Freitag AU war habe ich heute privat erfahren, dass unsere Chefin am Freitag ein BR-Mitglied dazu aufgefordert hat, VOR der Schulung, die um ca. 09.00 Uhr beginnen wird, seinen Arbeitsplatz ab dem regulären Arbeitszeitbeginn um 07.30 Uhr zu besetzen.
Gleiches gilt für den Zeitraum NACH der Schulung, sollte diese nicht bis zum regulären Arbeitszeitende dauern.

1. Darf sie das?
2. Reicht es, wenn wir ihr nochmals §37 Abs. 6 BetrVG nahelegen?
3. Watt willste da noch sagen??? Ich bin sprachlos...