Erstellt am 01.10.2010 um 14:05 Uhr von Forentroll
Nö, siehe mal in eurem Fitting nach. Er kann höchstens Wünsche zum Verschieben des Termins äußern.
Erstellt am 01.10.2010 um 14:10 Uhr von HelmutK
Vielleicht kann der AG aber über das Thema euch noch ausbremsen
Geht zu eurer Gewerkschaft und lasst euch da schulen. Nur die kennen sich echt aus und geben die tipps die euch wirklich helfen
Erstellt am 01.10.2010 um 14:14 Uhr von Lefty
Vermutlich müsstet Ihr Euch bei einem Inhouse- Seminar auf einen Seminarleiter einigen, denn im Zweifelsfall könnte der AG demjenigen den Zutritt zum Firmengelände verweigern. Beschließt doch am besten die Teilnahme an einem externen Seminar bei eben demjenigen Herren (natürlich unter Berücksichtigung aller erforderlichen Belange) - auf die Person des Seminarleiters hat der AG dann bestimmt keinen Einfluß!
Erstellt am 01.10.2010 um 15:21 Uhr von rainerw
@Lefty
Der AG kann dem Seminarleiter hier nicht den Zugang verweigern. Der BR ist der einladende und hat in dieser Sache Hausrecht. Über den § 119 BetrVG kann den AG das dann ganz schön teuer werden.
@HelmutK
Hier müsste der AG gegenüber dem Arbeitsgericht aber schon eine sehr gute Bgründung haben warum es Themlich nicht passt. Um dies beim Arbeitsgericht zu Begründen hat der AG nach bekanntwerden nur 14 Tage Zeit.
@Copper
Gerade schon aus dem Grund das der AG hier seine persönlichen Befindlichkeiten einbringt würde ich es durchziehen. Der AG hat euch dazu die entsprechenden Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Macht er dies nicht holt euch aus Gaststätten 3 verschiedene Angebote in verschiedenen Preisklassen und legt dies dem AG vor.
Erstellt am 04.10.2010 um 17:45 Uhr von Tanzbär
> Geht zu eurer Gewerkschaft und lasst euch da schulen.
> Nur die kennen sich echt aus und geben die tipps die euch wirklich helfen
Selig sind die, die daran glauben ...