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Betriebsratsschulung

C
Copper
Nov 2016 bearbeitet

Wir wollen uns als Betriebsrat von einem bestimmten Seminarleiter schulen lassen. Als Inhouseschulung die günstigste Variante. Keine Unterkunft, keine Verpflegung, Pauschale für den Seminarleiter. Jetzt sagt mein Arbeitgeber, dass er diesen Seminarleiter nicht akzeptiert. Kann er das? man muss dazu wissen, dass dieser Seminarleiter schon öfter bei uns als Berater fungiert hat und dem Arbeitgeber unangenehm ist. Er hat schon manches Duell für uns gewonnen. Wir finden, dass wir nur vom Besten geschult werden sollten, zumal er auch noch preislich der günstigste ist. Kann uns der AG zwingen jemand anderen zu nehmen? Ich glaube, dass er dafür auch tiefer in die Tasche greifen würde.

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Community-Antworten (5)

F
Forentroll

01.10.2010 um 16:05 Uhr

Nö, siehe mal in eurem Fitting nach. Er kann höchstens Wünsche zum Verschieben des Termins äußern.

H
HelmutK

01.10.2010 um 16:10 Uhr

Vielleicht kann der AG aber über das Thema euch noch ausbremsen

Geht zu eurer Gewerkschaft und lasst euch da schulen. Nur die kennen sich echt aus und geben die tipps die euch wirklich helfen

L
Lefty

01.10.2010 um 16:14 Uhr

Vermutlich müsstet Ihr Euch bei einem Inhouse- Seminar auf einen Seminarleiter einigen, denn im Zweifelsfall könnte der AG demjenigen den Zutritt zum Firmengelände verweigern. Beschließt doch am besten die Teilnahme an einem externen Seminar bei eben demjenigen Herren (natürlich unter Berücksichtigung aller erforderlichen Belange) - auf die Person des Seminarleiters hat der AG dann bestimmt keinen Einfluß!

R
rainerw

01.10.2010 um 17:21 Uhr

@Lefty Der AG kann dem Seminarleiter hier nicht den Zugang verweigern. Der BR ist der einladende und hat in dieser Sache Hausrecht. Über den § 119 BetrVG kann den AG das dann ganz schön teuer werden.

@HelmutK Hier müsste der AG gegenüber dem Arbeitsgericht aber schon eine sehr gute Bgründung haben warum es Themlich nicht passt. Um dies beim Arbeitsgericht zu Begründen hat der AG nach bekanntwerden nur 14 Tage Zeit.

@Copper Gerade schon aus dem Grund das der AG hier seine persönlichen Befindlichkeiten einbringt würde ich es durchziehen. Der AG hat euch dazu die entsprechenden Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Macht er dies nicht holt euch aus Gaststätten 3 verschiedene Angebote in verschiedenen Preisklassen und legt dies dem AG vor.

T
Tanzbär

04.10.2010 um 19:45 Uhr

Geht zu eurer Gewerkschaft und lasst euch da schulen. Nur die kennen sich echt aus und geben die tipps die euch wirklich helfen

Selig sind die, die daran glauben ...

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