Hitzewelle
Unsere Firma besteht hauptsächlich aus einem Großraumbüro, welches direkt unter dem Dach liegt und über ein sehr großes Oberlicht (Glasdach) verfügt. Bei den momentanen Temperaturen staut sich da die Hitze natürlich extrem. Täglich werden Mitarbeiter wegen Kreislaufbeschwerden Heim geschickt. Nun meine Frage: Ist die Geschäftsleitung verpflichtet Abhilfe zu schaffen oder kostenlose Getränke zur Verfügung zu stellen? Oder gibt es vom Gesetz irgendwelche Vorgaben?
Community-Antworten (6)
17.07.2010 um 23:10 Uhr
Wasserfall, siehe: http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16486/5_A3_05.pdf
19.07.2010 um 14:20 Uhr
@ridgeback Toller Link, danke dir!
Tommygun
Nachtrag: @ridgeback Sooooo. Habe das ganze Ding nun mehrmals durchgelesen.
Zitat: .... geeignete Maßnahmen: ....... Bereitstellung geeigneter Getränke (Trinkwasser).......Zitat Ende
Mhmmmmm...
Wenn im Betrieb Getränkeautomaten vorhanden sind, ist das das schon eine geeignete Maßnahme, auch wenn der AN diese dann aus der eigene Tasche bezahlen muß?
Oder ist die Maßnahme vielleicht auch schon damit abgegolten wenn der AG auf den Wasserhahn im Klo hinweist (Trinkwasser)?
Oder muss der AG kostenloses Mineralwasser ( plus Mineral, oder Vitamintabletten) zur Verfügung stellen?
LG Tommygun ;-)
19.07.2010 um 18:56 Uhr
@tommygun,
Oder ist die Maßnahme vielleicht auch schon damit abgegolten wenn der AG auf den Wasserhahn im Klo hinweist (Trinkwasser)?
Leider ist das schon ausreichend.
19.07.2010 um 19:14 Uhr
Längerfristig solltet ihr aber auf Maßnahmen nach Kap. 4.3 der ASR 3.5 hinarbeiten. Und auch in Kap. 4.4 wird nochmal darauf hingewiesen, dass technische Maßnahmen vorgehen.
20.07.2010 um 09:02 Uhr
Mit jedem Grad höher als 22 Grad sinkt die Arbeitsleitung um fünf Prozent
Außerdem sei das individuelle Hitzeempfinden verschieden. "Manche mögen's heiß, andere wieder überhaupt nicht." Arbeitsmediziner gingen von einer günstigen Raumtemperatur von 22 Grad aus. "Mit jedem Grad höher sinkt nach ihren Studien die Arbeitsleitung um fünf Prozent." Menschen, die beispielsweise unter starken Kreislauf- oder Herzproblemen leiden, riet Schmitz-Scholemann, sich ein Attest vom Arzt zu holen. Er müsse beispielsweise bescheinigen, dass der Arbeitnehmer bei Temperaturen von über 29 Grad nicht arbeitsfähig ist. Quelle: http://www.haufe.de/SID141.c2OCrExFLDk/personal/newsDetails?newsID=1278328231.57&d_start:int=9&topic=Arbeitsrecht&topicView=Arbeitsrecht
20.07.2010 um 11:08 Uhr
wir haben ein ähnliches problom, obwohl bereits außenjalousien angebracht worden. die hitze staut sich darunter, weil die sonne direkt drauf scheint und kollegen reißen dann die fenster auf, was noch mehr wärme mit sich bringt und vor allem extremen lärm durch hauptstraße...
könnte der einbau einer klimaanlage auch eine maßnahme sein, die der BR verlangen kann, wenn nichts anderes hilft.
übrigens soll man ja bei hitze nicht zu kalt trinken, sondern eher etwas wärmer, damit der körper nicht noch mehr schwitzt...
mfg bubie
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