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Teilung des Betriebes

Q
Quincunx
Jan 2018 bearbeitet

Hallo.

Unser Chef denkt latent darüber nach sein Unternehmen in zwei aufzuteilen, nämlich in Stahlbau und Betonbau. Weiß jemand, ob der BR ein Mitspracherecht hat und was genau da auf uns zu kommen kann? Gerne auch mit Quellenangaben.

Vielen Dank vorab für Eure Mühe.

Quincunx

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Community-Antworten (2)

U
Ulrik

16.07.2010 um 12:28 Uhr

Wirf mal einen Blick in den §111 BetrVG, Thema Betriebsspaltung.

R
rkoch

16.07.2010 um 12:56 Uhr

Ergänzend die Folgen:

Für den BR: Interessenausgleich/Sozialplan §112, §112a, §113 BetrVG Übergangsmandat §21a BetrVG (beachte: Nur der ABGESPALTENE Betrieb wählt neu!) Zeitpunkt der Betriebsratswahlen §13 BetrVG (wenn sich bei Euch die AN-Zahl entsprechend ändert!)

Aber auch: Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen §1 BetrVG (dann liegt u.U. gar keine betriebsverfassungsrechtlich beachtliche Spaltung vor, also gelten die vorgenannten §§ inkl. §111 möglicherweise gar nicht!)

Ohne Kommentierung kommst Du da nicht weit, viel Spaß beim Lesen! Und falls möglich lasst Euch z.B. von der Gewerkschaft helfen. Interessant ist, das nach der Spaltung dabei möglicherweise zwei Gewerkschaften zuständig sind.....

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