Wir sind eine AG mit mehreren Betrieben und Standorten in Deutschland. Nur in einem Betrieb gibt es einen BR.
Auf unserm Gelände befindet sich auch noch ein Betrieb unserer AG in dem es aber keinen BR gibt. Nach § 4 Abs. 1 Satz 2 BetrVG können die MA des Betriebes in dem es keinen BR gibt durch einfache Abstimmung an den Wahlen des BR unseres Betriebes teilnehmen.
Frage: Können sich nun auch automatisch diese MA in den BR unseres Betriebes wählen lassen, und auch BR Mitglied werden?