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Ist das Integrationsamt auch bei Änderungskündigung hinzuzuziehen?

E
edelweis
Nov 2016 bearbeitet

Eine schwerbehinderte Mitarbeiterin soll weniger Stunden arbeiten(minus 1,5 Std./Tag). Das ist dann wohl eine Änderungskündigung- oder. Ist auch hier wie bei anderen Kündigungen das Integrationsamt zu beteiligen?

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Community-Antworten (3)

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Petrus

15.07.2010 um 12:46 Uhr

Ja. Ja. Und der BR ebenfalls.

U
Ulrik

15.07.2010 um 12:51 Uhr

Sehe ich genauso. Der §85 SGB IX schriebt das bei jeder Kündigung vor, ohne Einschränkung. Mal angenommen, der MA möchte nicht weniger arbeiten und wird dadurch vom AG benachteiligt?!

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Petrus

15.07.2010 um 12:56 Uhr

Wenn der MA ebenfalls weniger arbeiten möchte, kann er beim ArbGeb eine Arbeitszeitverkürzung nach §8 TzBfG beantragen, im vorliegenden Fall wird der ArbGeb problemlos zustimmen, alle sind glücklich und das I-Amt bleibt außen vor.

Es ist hier aber wohl davon auszugehen, dass nur der ArbGeb möchte.

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