Erstellt am 15.07.2010 um 10:46 Uhr von Petrus
Ja.
Ja. Und der BR ebenfalls.
Erstellt am 15.07.2010 um 10:51 Uhr von Ulrik
Sehe ich genauso.
Der §85 SGB IX schriebt das bei jeder Kündigung vor, ohne Einschränkung.
Mal angenommen, der MA möchte nicht weniger arbeiten und wird dadurch vom AG benachteiligt?!
Erstellt am 15.07.2010 um 10:56 Uhr von Petrus
Wenn der MA ebenfalls weniger arbeiten _möchte_, kann er beim ArbGeb eine Arbeitszeitverkürzung nach §8 TzBfG beantragen, im vorliegenden Fall wird der ArbGeb problemlos zustimmen, alle sind glücklich und das I-Amt bleibt außen vor.
Es ist hier aber wohl davon auszugehen, dass nur der ArbGeb möchte.