Ist das Integrationsamt auch bei Änderungskündigung hinzuzuziehen?
Eine schwerbehinderte Mitarbeiterin soll weniger Stunden arbeiten(minus 1,5 Std./Tag). Das ist dann wohl eine Änderungskündigung- oder. Ist auch hier wie bei anderen Kündigungen das Integrationsamt zu beteiligen?
Community-Antworten (3)
15.07.2010 um 12:46 Uhr
Ja. Ja. Und der BR ebenfalls.
15.07.2010 um 12:51 Uhr
Sehe ich genauso. Der §85 SGB IX schriebt das bei jeder Kündigung vor, ohne Einschränkung. Mal angenommen, der MA möchte nicht weniger arbeiten und wird dadurch vom AG benachteiligt?!
15.07.2010 um 12:56 Uhr
Wenn der MA ebenfalls weniger arbeiten möchte, kann er beim ArbGeb eine Arbeitszeitverkürzung nach §8 TzBfG beantragen, im vorliegenden Fall wird der ArbGeb problemlos zustimmen, alle sind glücklich und das I-Amt bleibt außen vor.
Es ist hier aber wohl davon auszugehen, dass nur der ArbGeb möchte.
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