Vereinbarung Pausenzeit Br + GL
Wertgeschätzte Forenteilnehmer,
unser BR hat vor einer Woche einen Anhang ans "Schwarze Brett" gebracht mit dem Hinweis, dass es eine Vereinbarung zwischen BR + Geschäftsleitung bezüglich der zunehmenden Pausenzeiten gibt.
Diese Vereinbarung ist aber nicht schriftlich in einer Art von Betriebsvereinbarung oder sonst schriftlich verankert.
Ist diese Regelung so rechtens? Müssen alle mitbestimmungspflichtigen Regelungen nicht per Betriebsvereinbarung schriftlich fixiert werden und gelten dann so erst für die im Geltungskreis benannten Mitarbeiter?
Vielen Dank im Voraus
Community-Antworten (7)
15.07.2010 um 01:17 Uhr
@gatbln, zunehmenden Pausenzeiten, fördern nicht gerade sinnentnehmendes Lesen.
Neben der BV gibt es die formlose Einigung, die als Regelungsabrede bezeichnet wird. Betriebsvereinbarung VS Regelungsabrede, spannend....
15.07.2010 um 08:08 Uhr
Richtig :)
Es soll heißen " der zu nehmenden Pausenzeiten". Also in kurzform, wann die Pausen gemacht werden sollen.
Betriebsvereinbarung vs Regelungsabrede ...
Formlose Absprachen sind doch aber nur gültig für BR + GL und haben keine Wirkung auf Dritte, in dem Fall den Beschäftigen. Oder sehe ich das falsch?
15.07.2010 um 09:18 Uhr
@gatbln,
Regelungsabreden sind eine schwächere Form von Abmachungen zwischen GL /BR. Sie gelten idR nicht unmittelbar für Arbeitsverhältnisse, entfalten somit keine, der BV vergleichbare, normative Wirkung. IMHO, dauerhaft oder vorrübergehende geänderte Pausenzeiten sollten somit schriftlich in einer BV geregelt/vereinbart werden.
richtigsehen .-) mehr dazu hier.. http://www.betriebsrat-kompakt.de/newsletterarticle.asp?his=5094.51.3642&id=5884&year=0
15.07.2010 um 11:06 Uhr
Tja, da stellt sich wieder eine Frage:
Nur BV gelten unmittelbar und zwingend, Regelungsabreden (bzw. die Zustimmung des BR zu einer vom AG nach §87 geplanten Änderung nicht. Wie wirkt diese Regelungsabrede dann auf die AN? Gar nicht?
In diesem Fall muss der AG Kraft seines Weisungsrechts gemäß §106 der "vom BR erlaubten" Maßnahme Geltung verschaffen. I.d.R. könnte das funktionieren, da "Der Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen kann, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind."
Im Gegensatz zur BV, die eine einzelvertragliche Regelung aushebeln kann, ist also zu prüfen, ob der AG sich EINZELVERTRAGLICH nicht verpflichtet hat Pausen zu festgelegten Zeitpunkten zu gewähren. Steht also im Arbeitsvertrag (bzw. in der Mitteilung gemäß §2 (1) 7. NachwG !) irgendwas von "Pausen von XX-XX Uhr", greift das Weisungsrecht nicht mehr, und der AG kann die Änderung der Pausenordnung nicht Kraft Weisungsrecht ändern. Das gibt interessante Folgevarianten :-) Ergo: Merke als AG: Schließe über solche Sachen eine BV, dann hast Du kein Problem....
15.07.2010 um 17:28 Uhr
Seit wann können BV Arbeitsverträge "aushebeln"?
@Neskia: Aushebeln ist eher negativ bzw. genau darauf wollte ich hinaus das von BV oder AV immer die günstigere Regelung für den AN gilt.
15.07.2010 um 22:47 Uhr
"Seit wann können BV Arbeitsverträge "aushebeln"?"
Na, wenn sie für den AN günstiger sind !
16.07.2010 um 10:26 Uhr
Aushebeln ist eher negativ ...
Thesaurus bietet für "aushebeln" die Synonyme "umgehen" bzw. "unterlaufen" an. Insofern gebe ich Dir Recht das das Wort einen negativen touch hat. Sorry, so war das kaum gemeint. Vielleicht ist "aufheben" das richtigere Wort, vielleicht auch nicht.
Verwandte Themen
Regelung zur Mittagspause (Pausenzeit, die länger als 0,5 Std. dauert) - evtl. in einer BV regeln?
ÄlterIn unserer Firma haben sich Kollegen beschwert, dass Mitarbeiter, die ihre Pause in der Kantine außerhalb der Firma verbringen, nicht immer am Zeiterfassungsgerät ausstempeln. Nun ist Missstimmung ent
Ab wann zählt die Pausenzeit
ÄlterHallo, evtl. kann uns hier ejmand weiterhelfen ! Ab wann zählt die Pausenzeit ? Wir arbeiten im Zentrallager, wobei einige Abteilungen einen weiten Weg bis zum Pausenraum haben. Der weiteste Weg sind
Pausenzeiten für Dummys
ÄlterHi, ich soll bei uns nen neuen Stundenzettel Programmieren (mal in schön und übersichtlich). Habe soviel jetzt über die Pausenzeiten gelesen das ich unsicher bin. Logisch wenn ich von (Beispielzeiten
Pausenzeit erfassen?
Kann der AG rechtlich durchsetzen, dass die Pausenzeit erfasst werden muss? Er begründet dies damit, dass er ja die Arbeitszeit vollumfänglich dokumentieren müsse. Doch Pausenzeit ist doch keine Arbei
Vereinbarung für die Personalakte
ÄlterHallo Zusammen, ich habe folgendes Problem: Habe von meinem Vorgestzten (übrigens ebenfalls BR-Mitglied!!) nach dem Personalgespräch eine schriftliche Vereinbarung zur Unterschrift vorgelegt bek