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Sachverständigen nach gem. § 80 Abs. 3 BetrVG

T
Torsten
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Kollegen/innen,

wir sind dabei, eine neue BV mit dem Arbeitgeber abzuschließen.

Bei der ein oder anderen Frage kommt es mir so vor als seien wir damit überforder.

Ist es möglich, nach § 80 Abs. 3 BetrVG einen Sachverständigen dafür zurate zu ziehen?

Liebe Grüße Torsten

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Community-Antworten (4)

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didius

14.07.2010 um 17:02 Uhr

was für eine BV wollt ihr denn abschließen?

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didius

14.07.2010 um 17:02 Uhr

was für eine BV wollt ihr denn abschließen?

P
paula

14.07.2010 um 17:57 Uhr

es kommt auf die Erforderlichkeit an. Dafür muss man das Gremium und seine Erfahrung und Kenntnisse kennen. Fällt uns hier also etwas schwer.

Für den Sachverständigen bedarf es der Zustimmung des AG. Ggf. kann das Arbeitsgericht diese Ersetzen

I
Immie

14.07.2010 um 20:33 Uhr

Oder aber ihr besucht zu dem Thema ein Seminar.

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