Einbezug eines Sachverständigen gem. § 80 Abs. 3 BetrVG // Einführung von Compliance-Regelungen
Guten Morgen,
unser kleines Unternehmen (unter 20 Mitarbeiter) soll nun durch unseren Vorstand Compliance-Regelungen erhalten. Diese wurden mir nun ausgehändigt.
Da ich mit der Prüfung (die ich bis spätestens nächste Woche vorgenommen haben soll), bezüglich meiner rechtlichen Kenntnisse überfordert bin, möchte ich gerne einen Sachverständigen gem. § 80 Abs. 3 BetrVG einschalten (Rechtsanwalt).
Nun lese ich im Internet immer wieder, dass ich hierzu eine Vereinbarung mit dem AG treffen muss. Ich hatte eher angenommen, dass ich als BR den Sachverständigen einschalten kann und den AG lediglich darüber informieren muss, dass ich das getan habe...
Wie seht Ihr das?
Und... kann jemand von Euch etwas zum Umgang mit solchen "Compliance-Regelungen" sagen? Viele unserer Mitarbeiter sehen das spontan mal als eine Art Mißtrauens-Ansage seitens des AG...
Danke und Gruß, jaypar
Community-Antworten (15)
17.05.2016 um 11:13 Uhr
Du beschließt die Hinzuziehung eines Sachverständigen zu diesem und jenem Thema. Dann holst Du Dir einen Kostenvoranschlag vom Sachverständigen; dann teilst Du dem AG mit, dass der BR einen Sachverständigen hinzuziehen wird, fügst den Kostenvoranschlag bei und forderst den AG auf, die Kostenübernahme zu erklären.
Gleichzeitig teilst Du dem AG mit, das es mit nächster Woche wohl nichts wird. Der BR wird voraussichtlich eben so lange für das Projekt benötigen, wie der AG selbst für die Vorbereitung brauchte und wohl nur versehentlich vergessen hat, den BR rechtzeitig zu informieren.
17.05.2016 um 11:23 Uhr
Ergänzung:
Etwas dazu sagen? Dazu müsste man mehr Details kennen.
Meine Erfahrung: Alle guten Regeln, die sich der AG selbst auferlegen will nutzen wenig, wenn es keine Veränderung in den Köpfen derer gibt, die damit umgehen sollen. Oft bleibt nach kurzer Zeit nur etwas Hochglanzpapier übrig. Aber dennoch muss der BR das Thema natürlich jetzt erst einmal ernst nehmen.
17.05.2016 um 11:47 Uhr
Danke bis dahin...
Ich finde es immer schwierig mit diesem "auffordern des AG". Das hat gleich so etwas feindliches und bewirkt doch m.E., dass sofort ein Gegeneinander provoziert wird.
Wie formuliert Ihr so etwas aus? "Bitte um Übernahme der Kosten" wäre ja angenehmer. Aber mir ist auch klar, dass ich damit auch wiederum bewirken könnte, dass die Bitte abgelehnt wird (auch wenn das rechtlich problematisch sein dürfte).
Bezüglich der "rechtzeitigen Information" über die Compliance-Regelungen möchte ich noch ergänzen, dass mir der AG ja jetzt einen Entwurf ausgehändigt hat und nicht die bereits vom Vorstand entschiedene Fassung.
LG jaypar
17.05.2016 um 12:52 Uhr
Ob der BR und zu welchem Thema der BR einen Sachverständigen braucht, entscheidet der BR selbst. Er muss erkennen, dass dieser "erforderlich" ist. Dabei hat der BR immer einen hohen Ermessensspielraum (so die Rechtssprechung). Bei "nach näherer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber" (§ 80.3 BetrVG) kann es daher im wesendlichen nur um die Kostenübernahme gehen.
Natürlich kann der AG auch erst einmal nein sagen - aber dann dauert es noch länger, da der BR ja dann erst einmal den Rechtsweg gehen muss.
Ich glaube, man muss dabei auch immer danach schauen, was die Ursache eines möglichen Konfliktes ist. Der AG hat den BR in der Regel viel zu spät informiert. Also muss er auch die Konsequenzen tragen, wenn sein Terminplan nicht einzuhalten ist. Dem BR ist jedenfalls kein Vorwurf zu machen, wenn er seine Rechte zur Wahrung der Mitbestimmung nicht wegen der Versäumnisse der GL aufgeben will.
Außerdem: Der AG hat sich die Compliance-Regeln auch nicht selbst erarbeitet. Er hat dazu einen Umternehmensberater an der Hand gehabt. Wenn der BR jetzt auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber verhandeln soll, braucht er natürlich auch einen Experten.
Ziehe Dir da keinen Schuh an, der nicht für Dich bestimmt ist. Das vermeintliche "Gegeneinander" wird gezielt provoziert. Lasse Dich nicht auf diese Diskussion ein. Fodere sachlich Deine Rechte - und das dauert so lange wie es dauert. Im Falle einer Mitbestimmung gibt es keine Fristen.
17.05.2016 um 13:53 Uhr
Ein Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern hat einen Vorstand und gibt sich "Compliance-Regelungen"?
Meine erste Frage wäre ja, was der Arbeitgeber damit erreichen will. Welche Situation besteht heute? Welche Situation ist angestrebt? Was ist der beste Weg dahin.
17.05.2016 um 17:46 Uhr
@gironimo
also unsere Rechtsabteilung kann das auch ohne Berater. Da bin ich mir zufällig sehr sicher, da meine Lebensgefährtin dort arbeitet ;)
@jaypar ich stolpere auch über die 20 und das Thema Vorstand. Soll es die Regeln nur für Euch geben oder reden wir über ein größeres Unternehmen bzw. Konzern? Dann wäre m.E. nämlich GBR oder auch KBR zuständig
17.05.2016 um 17:49 Uhr
...es ist eine Stiftung mit 16 Mitarbeiter-/innen und einem 3-er Vorstand ;-)
Und die Belegschaft findet die Nummer mit den Compliance-Regeln für uns 16 Leutchen auch ziemlich lächerlich...
LG jaypar
17.05.2016 um 18:06 Uhr
Dann würde ich tatsächlich mal fragen, welches Problem eigentlich gelöst werden soll...
17.05.2016 um 20:39 Uhr
...Du meinst nachfragen, aus welchem Grund eine so kleine Stiftung Compliance-Regelungen benötigt?
Hmmm... Ich muss überhaupt mal darüber nachdenken, ob ich da Mitbestimmungsrechte habe als 1-köpfiger BR. Aber das kann mir sicher auch der Anwalt beantworten, den ich einschalten werde. Habe den AG schon darüber informiert und Einwilligung inkl. Kostenübernahmeerklärung angefordert.
LG jaypar
18.05.2016 um 10:40 Uhr
kurze Info:
Der Geschäftsführer hat noch gestern Abend schriftlich meiner Aufforderung zur Bestellung eines Sachverständigen zugestimmt.
Somit werde ich heute ein erstes Beratungsgespräch mit einem RA haben...
Ebenso habe ich den Geschäftsführer darüber informiert, dass ich zunächst auch die Compliance-Regeln mit der Belegschaft besprechen möchte. Dazu werde ich am 2.6. eine Betriebsversammlung einberufen. An dem Tag hat der Geschäftsführer Urlaub und kann also nicht teilnehmen................
LG jaypar
18.05.2016 um 12:26 Uhr
Zitat (jaypar): "An dem Tag hat der Geschäftsführer Urlaub und kann also nicht teilnehmen................"
Schade, Ihr verpasst damit die Möglichkeit dass der Geschäftsführer Sinn und Unsinn dieser Compliance Regeln selber darlegen kann.
18.05.2016 um 12:35 Uhr
...ja... ließ sich jetzt leider nicht anders machen. Wenn es da Gesprächsbedarf gibt, würde ich den Geschäftsführer darum bitten, in unserer Wöchentlichen Teamsitzung (also dann die Woche darauf) Stellung zu nehmen, wenn dies die Belegschaft wünscht.
LG jaypar
18.05.2016 um 13:03 Uhr
"ließ sich jetzt leider nicht anders machen."
Kommt mir wenig glaubwürdig vor. Das man die Belegschaft informieren will, in Ordnung. Aber warum nicht zu einem anderen Zeitpunkt ? Will der AG die unbedingt innerhalb eines Monats einführen und ein anderer Termin der Versammlung geht nicht ?
18.05.2016 um 14:03 Uhr
...genau.
Witziger Weise war der GF der Jenige, der gedrängt hatte
18.05.2016 um 15:25 Uhr
dann wird er damit zumindest kein Problem haben, nicht dabei zu sein. Würde mir als BR aber die Sache vorher erklären lassen. Also das "wofür überhaupt".
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