Informationspflichten gegenüber dem BR - bei Einstellungen in problematischer Konstellation des BR Gremiums?
Information an den BR bei Einstellungen in problematischer Konstellation des BR Gremiums:
Ein BR Mitglied ist gleichzeitig (oder hauptsächlich) zuständig für die Auswahl der Neulinge (also für Einstellungen) ...Diese Person zählt nicht als leitend Angestellt....Das ist so. ...
Nun die Frage: Wie macht man das mit der Information an den BR wenn es um die Mitwirkung oder Information des Gremiums eben bei Personalfragen geht? ... Im Prinzip ist ja immer der BR informiert, weil eben ein Mitglied des BR mit der "Personalfrage" betraut ist. Und hat dadurch natürlich immer allles gleich auf dem Tisch. Tja....seht ihr das als Problem oder nicht so?....Ich selbst schwanke da etwas.
Community-Antworten (1)
16.06.2009 um 01:39 Uhr
@ olala
der ansprechpartner des betriebsrats ist der arbeitgeber der hat seinen informationspflichten nachzukommen und den BR entsprechend zu beteiligen ob ihr für euch relevante informationen inoffiziell auf anderem wege ( durch euer BR-mitglied, das zufällig auch für einstellungen zuständig ist) bekommt, spielt dabei keine rolle, außer der AG hat diesen mitarbeiter dazu benannt bzw. damit beauftragt, in seinem namen diesbezüglich zu handeln (vollmacht, anhörungen durchzuführen, auftrag, den BR zu informieren etc.)
im übrigen könnte man gerichtlich feststellen lassen, falls bedenken bestehen, ob es sich bei diesem br-mitglied tatsächlich nicht um einen leitenden angestellten handelt, mit allen daraus folgenden konsequenzen, wenn man denn will.
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