Direktionsrecht
Hallo zusammen, Wir haben zzt einen hohe Krankheitsausfall, hohes Arbeitsaufkommen, sind ca 45 Mitarbeiter aber können durch die hohe Krankheitsausfälle unsere Spätschichten ( Einzelhandel) nicht mehr besetzten. Unser AG plant die MA ein, die denn einen oder anderen Tag nicht geplant wurden, darf er das? Der AG muss die 4 Tage Ankündigungsfrist einhalten, was kann passieren wenn der MA an diesem Tag nicht kann, wo er einfach geplant worden ist ? Es ist wie ein zwang, nach dem Motto du kommst oder kannst gehen. Wie kann man dort entgegengehen um die MA zu schützen?
Lg Nicole
Community-Antworten (3)
31.07.2021 um 14:36 Uhr
Fragst du als Betriebsrat? Dann solltest du §87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG kennen. Was kann man tun, wenn der AG einfach macht? Unterlassungsanspruch beim Arbeitsgericht beantragen.
31.07.2021 um 16:33 Uhr
Hallo, Ja, bin BR u kenne § 87 Abs. 1 Nr. 2u 3 im BetrVG, bin mir aber nicht sicher ob es der richtige Weg wäre einen Unterlassungsanspruch zu stellen. Aber was kann der MA tun, wenn der AG den Ma plant u ihn 4 Tage im vorraus darüber informiert u der MA nicht kann, was dann? Der MA wird eingeschüchtert u wird kommen müssen, so wird es aussehen. Lg
31.07.2021 um 18:21 Uhr
Ein BR sich nicht sicher ist ob er ein Unterlassungsanzzeige stellt oder nicht. An für sich ist das nicht möglich. Wenn ihr in einer Sitzung darüber abstimmt kommt ein Ja oder Nein heraus. Dazwischen gibt es nichts.
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