Macht des BR-Vorsitzenden
Hallo miteinander, bin neu gewählt in einem BR von 9 Mitgliedern (davon 6 aus der bisherigen Wahlperiode) und kann/kenne noch nicht alles (milde ausgedrückt!). Dazu gehört auch die BR-interne Frage, wie viel Macht bzw. - weniger dramatisch ausgedrückt - Weisungsbefugnis hat eigentlich der/die BR-Vorsitzende? --- Konkret irritiert mich in zunhmendem Maße, dass
BRV sich vorbehält, mit AG, wann immer es beliebt, allein, unter vier Augen zu verhandeln, dieses weder angekündigt, noch begründet. Gleichzeitig habe ich den Eindruck, dass ggü. AG viel zu viel Verständnis und Kompromissbereitschaft gezeigt wird. Wiederholt werden bereits abgesprochene Regelungen, wie Zuständigkeiten in Arbeitsgruppen, nach Lust und Laune unterlaufen, weil es "halt gerade mal so passt". Abstimmungen des Plenums, die nicht genehm sind, werden so oft wiederholt, d.h. von Sitzung zu Sitzung verschoben, bis irgendwann alle entnervt das gewünschte Stimmergebnis liefern. Mit einigen der Alt-Mitglieder werden Cliquen gebildet, die nach meiner Wahrnehmung besser informiert sind als der Rest. Letzterer kann sich noch so reinhängen, kommt aber praktisch nicht zum Zuge.
Bin ich bloß zu empfindlich, weil ich als einer von drei richtig Neuen nicht in die alten Seilschaften hineinkomme? Oder habe ich es hier evtl. wirklich mit einem kleinen Sumpf von Seilschaften zu tun, der vor allem an seinem Machterhalt interessiert ist?
Community-Antworten (2)
14.07.2010 um 08:31 Uhr
Hallo, Slumpslag
der BRV hat nicht mehr oder weniger macht als alle anderen BR-mitglieder!
benutze oben mal den orange button "Neu im Betriebsrat" das sollte dir weiterhelfen.......
mfg
14.07.2010 um 10:04 Uhr
Oder mal die vier typischsten Aufgaben des BRV:
Er nimmt Erklärungen des AG entgegen (er verhandelt nicht, er ist der EMPFÄNGER) Er lädt zur Sitzung ein und legt die Tagesordung fest Er leitet die Sitzung (er verliest den Tagesordungspunkt der zur Verhandlung ansteht, gibt eine Zusammenfassung des Sachverhaltes und erteilt den Rednern das Wort) Er vertritt den BR im Rahmen der Beschlüsse nach außen (nur wenn ein Beschluß des BR vorliegt gibt er die Meinung des BR kund, er unterschreibt was der BR beschlossen hat, er verhandelt nicht - bzw. nur wenn der BR beschloßen hat das er verhandeln darf und über was)
Der BRV legt NICHT die Politik des BR fest, er hat KEINE Entscheidungsbefugnis, er DARF NICHT ohne Beschluß handeln, er hat KEINE Macht - egal über wen oder was. Wenn der BRV seine Aufgaben überschreitet wird er i.d.R. abgewählt.
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