Erstellt am 13.07.2010 um 14:53 Uhr von Forentroll
@heiner
Wie willst du bei einer gesetzlichen Regelung "GMP - pharma" mitbestimmen?
Verhindern kannst du das nicht. jedoch kannst du eine BV über das Thema "Test nicht bestanden - was dann?" machen.
Bei uns zum Beispiel wird der Erfolg der Schulung nach einer gewissen Zeit mündlich überprüft. Sollte der MA hier das geforderte Wissen nicht haben so wird er nachgeschult.
Erstellt am 13.07.2010 um 15:10 Uhr von heiner
@forentroll
Die gesetzliche Regelung ist doch nur, dass der Schulungserfolg überprüft werden soll. Vorgaben, wie das gemacht wird gibt"s aber nicht. Wenn es jetzt schrifltiche Tests geben soll, die namentllich zugeordnet werden können, dann geht das weiter, oder? Ich denke natürlich an die Folgen, und welche personenbezogenen Daten - Prüfungsergebnisse! - da erhoben werden!
Erstellt am 13.07.2010 um 16:13 Uhr von zyklus
Hi,
auch das könntest Du in einer BV regeln.
zyklus
Erstellt am 13.07.2010 um 16:54 Uhr von ridgeback
heiner,
ich sehe schon ein MBR bei der inhaltlichen Konzeption bzw. Beschaffung von Maßnahmen (§ 98 BetrVG).
U. U. einen Ausschuss im Betriebsrat nach § 28 BetrVG bilden, der sich mit betrieblichen Bildungsfragen beschäftigt.
Erstellt am 13.07.2010 um 20:10 Uhr von Forentroll
@heiner
Wende dich an die IG BCE die helfen gerne.
Erstellt am 14.07.2010 um 13:27 Uhr von didius
@ Heiner
Auch wir (Rettungsdienst) haben eine gesetzlich festgelegte jährliche Pflichtfortbildung mit Prüfung. Bei Einführung haben wir zusammen mit unserem Juristen und der Gewerkschaft eine BV entworfen, die alle offenen Fragen regelt. So ist u.a. unsere Mitbestimmung geregelt, wie die Prüfung abzulaufen hat, wer die Prüfung abhält, wie lange, welche Fragen, welche Themen etc.
Ebenso ist geregelt, was mit den Kollegen geschieht, die die Prüfung nichtschaffen (Kostenübernahme des AG bei Nachschulungen, evtl. individueller Schulungsanspruch etc.
Die hat unser AG natürlich nicht freiwillig unterschrieben, sondern im Rahmen einer Einigungsstelle.
Die Prüfung konnten wir nicht abschaffen, aber die Rahmenbedingungen sind so gestrickt, dass der AG keinerlei Interesse daran haben kann, dass jemand diese Prüfung nicht besteht.
Ich empfehle dir:
Setze dich mit deiner Gewerkschaft und einem Anwalt deines Vertrauens zusammen, und entwerfe eine BV. Dort kannst Du im Rahmen deiner Mitbestimmung vieles im Sinne deiner Kollegen regeln