Erfolgsnachweis von internen Schulungen
Bei uns (Pharmaindustrie) sind regelmäßige Schulungen vorgeschrieben. Zur Zeit wird der "Erfolg" mit Fragen ins Plenum überprüft. Nun gibt's Überlegungen, einen echten (schriftlichen) Test zu machen. Ist das auf jeden Fall mitbestimmungspflichtig? Kann der BR das verhindern?
Community-Antworten (6)
13.07.2010 um 16:53 Uhr
@heiner Wie willst du bei einer gesetzlichen Regelung "GMP - pharma" mitbestimmen? Verhindern kannst du das nicht. jedoch kannst du eine BV über das Thema "Test nicht bestanden - was dann?" machen.
Bei uns zum Beispiel wird der Erfolg der Schulung nach einer gewissen Zeit mündlich überprüft. Sollte der MA hier das geforderte Wissen nicht haben so wird er nachgeschult.
13.07.2010 um 17:10 Uhr
@forentroll Die gesetzliche Regelung ist doch nur, dass der Schulungserfolg überprüft werden soll. Vorgaben, wie das gemacht wird gibt"s aber nicht. Wenn es jetzt schrifltiche Tests geben soll, die namentllich zugeordnet werden können, dann geht das weiter, oder? Ich denke natürlich an die Folgen, und welche personenbezogenen Daten - Prüfungsergebnisse! - da erhoben werden!
13.07.2010 um 18:13 Uhr
Hi,
auch das könntest Du in einer BV regeln.
zyklus
13.07.2010 um 18:54 Uhr
heiner, ich sehe schon ein MBR bei der inhaltlichen Konzeption bzw. Beschaffung von Maßnahmen (§ 98 BetrVG). U. U. einen Ausschuss im Betriebsrat nach § 28 BetrVG bilden, der sich mit betrieblichen Bildungsfragen beschäftigt.
13.07.2010 um 22:10 Uhr
@heiner Wende dich an die IG BCE die helfen gerne.
14.07.2010 um 15:27 Uhr
@ Heiner
Auch wir (Rettungsdienst) haben eine gesetzlich festgelegte jährliche Pflichtfortbildung mit Prüfung. Bei Einführung haben wir zusammen mit unserem Juristen und der Gewerkschaft eine BV entworfen, die alle offenen Fragen regelt. So ist u.a. unsere Mitbestimmung geregelt, wie die Prüfung abzulaufen hat, wer die Prüfung abhält, wie lange, welche Fragen, welche Themen etc. Ebenso ist geregelt, was mit den Kollegen geschieht, die die Prüfung nichtschaffen (Kostenübernahme des AG bei Nachschulungen, evtl. individueller Schulungsanspruch etc.
Die hat unser AG natürlich nicht freiwillig unterschrieben, sondern im Rahmen einer Einigungsstelle.
Die Prüfung konnten wir nicht abschaffen, aber die Rahmenbedingungen sind so gestrickt, dass der AG keinerlei Interesse daran haben kann, dass jemand diese Prüfung nicht besteht.
Ich empfehle dir: Setze dich mit deiner Gewerkschaft und einem Anwalt deines Vertrauens zusammen, und entwerfe eine BV. Dort kannst Du im Rahmen deiner Mitbestimmung vieles im Sinne deiner Kollegen regeln
Verwandte Themen
Personelle Maßnahme nach §99 - Diskriminierung gegenüber dem internen Bewerber?
ÄlterHallo @ all, uns als BR quält im Momoent ein Einstellungsproblem. Vorweg - wir haben erst noch den Beschluss zu fassen, aber möchten vorher schon eine relativ sichere Meinung dazu vertreten - dahe
MBR bei internen Schulungen?
ÄlterGuten morgen zusammen, mein kurzes Anliegen ist folgende und zwar bin ich im BetrVG (Fitting) nirgends darauf gestoßen das wir (BR) bei internen Schulungsmaßnahmen ein MBR haben. Zwar besteht ein M
Fortsetzung zu: Arbeitgeber weicht bei Ausschreibung von den Anforderungen in der Stellenbeschreibung ab, um eine bestimmte Klientel zu begünstigen
ÄlterLiebe Forumsmitglieder, ihr habt viele Beiträge geschrieben und ich habe noch Fragen dazu - nur antwortet leider keine(r) mehr :-( Deshalb erstelle ich eine neue Frage (damit ich "oben", im Bereich e
Schulungen (Reaktion des AG)- Wie müsste der AG jetzt reagieren, wenn er Schulungen verhindern will?
ÄlterHallo zusammen, ich habe heute unserem AG Beschlüsse zu Schulungen vorgelegt. Wir haben in diesem Jahr das Thema Schulung immer wieder verschoben weil soviel zu tun war. (Allerdings sieht es nicht
Mitbestimmung betriebliche Berufsbildung
ÄlterHallo, ich bin neue BR und habe eine paar Fragen zum o. g. Thema: Besteht bei Schulungen für Einzelpersonen ein Mitbestimmungsrecht (MBR) des BR? Besteht bei sicherheitsrelevanten Schulungen ein MBR