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Erfolgsnachweis von internen Schulungen

H
heiner
Jan 2018 bearbeitet

Bei uns (Pharmaindustrie) sind regelmäßige Schulungen vorgeschrieben. Zur Zeit wird der "Erfolg" mit Fragen ins Plenum überprüft. Nun gibt's Überlegungen, einen echten (schriftlichen) Test zu machen. Ist das auf jeden Fall mitbestimmungspflichtig? Kann der BR das verhindern?

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Community-Antworten (6)

F
Forentroll

13.07.2010 um 16:53 Uhr

@heiner Wie willst du bei einer gesetzlichen Regelung "GMP - pharma" mitbestimmen? Verhindern kannst du das nicht. jedoch kannst du eine BV über das Thema "Test nicht bestanden - was dann?" machen.

Bei uns zum Beispiel wird der Erfolg der Schulung nach einer gewissen Zeit mündlich überprüft. Sollte der MA hier das geforderte Wissen nicht haben so wird er nachgeschult.

H
heiner

13.07.2010 um 17:10 Uhr

@forentroll Die gesetzliche Regelung ist doch nur, dass der Schulungserfolg überprüft werden soll. Vorgaben, wie das gemacht wird gibt"s aber nicht. Wenn es jetzt schrifltiche Tests geben soll, die namentllich zugeordnet werden können, dann geht das weiter, oder? Ich denke natürlich an die Folgen, und welche personenbezogenen Daten - Prüfungsergebnisse! - da erhoben werden!

Z
zyklus

13.07.2010 um 18:13 Uhr

Hi,

auch das könntest Du in einer BV regeln.

zyklus

R
ridgeback

13.07.2010 um 18:54 Uhr

heiner, ich sehe schon ein MBR bei der inhaltlichen Konzeption bzw. Beschaffung von Maßnahmen (§ 98 BetrVG). U. U. einen Ausschuss im Betriebsrat nach § 28 BetrVG bilden, der sich mit betrieblichen Bildungsfragen beschäftigt.

F
Forentroll

13.07.2010 um 22:10 Uhr

@heiner Wende dich an die IG BCE die helfen gerne.

D
didius

14.07.2010 um 15:27 Uhr

@ Heiner

Auch wir (Rettungsdienst) haben eine gesetzlich festgelegte jährliche Pflichtfortbildung mit Prüfung. Bei Einführung haben wir zusammen mit unserem Juristen und der Gewerkschaft eine BV entworfen, die alle offenen Fragen regelt. So ist u.a. unsere Mitbestimmung geregelt, wie die Prüfung abzulaufen hat, wer die Prüfung abhält, wie lange, welche Fragen, welche Themen etc. Ebenso ist geregelt, was mit den Kollegen geschieht, die die Prüfung nichtschaffen (Kostenübernahme des AG bei Nachschulungen, evtl. individueller Schulungsanspruch etc.

Die hat unser AG natürlich nicht freiwillig unterschrieben, sondern im Rahmen einer Einigungsstelle.

Die Prüfung konnten wir nicht abschaffen, aber die Rahmenbedingungen sind so gestrickt, dass der AG keinerlei Interesse daran haben kann, dass jemand diese Prüfung nicht besteht.

Ich empfehle dir: Setze dich mit deiner Gewerkschaft und einem Anwalt deines Vertrauens zusammen, und entwerfe eine BV. Dort kannst Du im Rahmen deiner Mitbestimmung vieles im Sinne deiner Kollegen regeln

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