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Verschmelzung

L
Lancelot
Nov 2016 bearbeitet

Ich bin einköpfiger BR in einer GmbH mit Sitz in Wiesbaden. Die Firma hat eine weitere GmbH mit Sitz in Darmstadt. Beide Firmen sollen verschmolzen werden. Müssen dann neue BR-Wahlen durchgeführt werden oder bleiben die BR so wie sie sind, jeder eben aus seiner verschmolzenen Firma.

Vielen Dank für Ihre Hilfe

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Community-Antworten (3)

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rkoch

13.07.2010 um 13:55 Uhr

Betriebsräte werden in Betrieben gewählt, nicht in Unternehmen.

Da die Betriebe anscheinend unverändert bleiben und sich nur der Eigentümer ändert, ändert sich auch nichts an den Betriebsräten.

Wenn sich durch die Verschmelzung die Strukturen ändern (sprich: z.B. in beiden Betrieben anschließend eine organisatorische Umstrukturierung derart stattfindet, das Aufgabenbereich und Organisation anschließend nicht mehr von einander getrennt sind Bsp: Vorher Betrieb A Produkt A, Betrieb B Produkt B, Nachher Betriebe A+B fertigen gemeinsam mit den selben verantwortlichen leitenden Angestellten beide Produkte in Zusammenarbeit), könnte der kleinere Betrieb nach §4 BetrVG zum Betriebsteil werden. Bei der nächsten Wahl könnte der kleinere Betrieb dann formlos beschließen, bei der Wahl im Hauptbetrieb teilzunehmen.

Die Verschmelzung der Betriebe zu einem Betrieb (was zum Übergangsmandat nach §21a BetrVG führen würde) sehe ich schon wegen der räumlichen Trennung nicht als wahrscheinlich an.

L
Lancelot

13.07.2010 um 15:09 Uhr

ja, ganz herzlichen Dank für die prompte Antwort

H
hennessy

13.07.2010 um 15:36 Uhr

Aber wenn alle zwei betriebe einen BR haben, könnt Ihr einen GBR gründen.

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