AZG > 10 Stunden
Und wieder mal ...
seit 1 jahr diskutieren wir über arbeitszeitversöße am standort (480 ma). im juni waren es wieder (gesehen auf die anzahl der verstöße) 90, im mai waren es 180. denke als br ist hier der gesundheitsschutz eines jeden kollegen/in oberstes gebot. was ratet ihr mir (uns)? sollen wir die gewerbeaufsicht einschalten? eine mitteilung an die gf greift ja scheinbar nicht spürbar. wie wäre der ablauf mit der gewerbeaufsicht? auf hoffentlich gute tip`s viele grüße luciano
Community-Antworten (7)
13.07.2010 um 12:18 Uhr
schon mal mit der Gewerbeaufsicht der GF gedroht?
Ansonsten total einfach: anrufen anschreiben und die machen danach den Rest. Kommen ins Haus kontrollieren und dann gibt es ggf Bußgelder etc
13.07.2010 um 12:36 Uhr
Den AG bei der Gewerbeaufsicht anzuzeigen könnte beim Arbeitgeber sauer aufstoßen, das würde ich erstmal bleiben lassen, solange nicht alle anderen Mittel ausgeschöpft sind.
Wie kommt der AG überhaupt dazu so lange Arbeiten zu lassen? Habt ihr ihm derartige Arbeitszeiten erlaubt (§87)? Ohne Zustimmung des BR kann der AG die AN überhaupt nicht länger, schon gar nicht so lange arbeiten lassen. Tut er es ohne die Mitbestimmung des BR:
§23 BetrVG.
Ergo: Dem AG anzeigen, das der BR geneigt ist das ArbG mit einem Antrag auf Unterlassung anzurufen, wenn der AG die MBR des BR ignoriert und dem Treiben nicht von sich aus Einhalt gebietet. Reagiert er dann immer noch nicht, Antrag "dem AG aufzugeben Arbeitsleistungen über die mit dem BR vereinbarte Arbeitzeit hinaus, insbesondere über die nach ArbZG zulässige Höchstgrenze von 10h hinaus nicht mehr anzuordnen oder entgegenzunehmen.
Der Antrag geht 100%ig durch und das ArbG schaltet dann ggf. gleich noch die Gewerbeaufsicht ein, das ist dann nicht mehr Euer Problem.
Wenn auch der Unterlassungsanspruch nicht fruchtet oder ihr eine BV zur Gleitzeit abgeschlossen habt die grundsätzlich so lange Arbeitszeiten ermöglichen und der AG das ausnutzt kann immer noch die Gewerbeaufsicht geholt werden.
13.07.2010 um 15:26 Uhr
ich kann den Vorschlag von Paula nur unterstützen, da der BR bereits einen sehr langen Geduldsfaden hatte; allerdings ohne den GF vorher nochmal zu informieren; wir haben das selbst vor 6 Jahren gemacht, nach so ziemlich den gleichen Erfahrungen wie bei luciano; es lief genauso wie Lotte schon schrieb : Bußgeld, zu zahlen vom GF persönlich; seitdem gab es keine Verstöße mehr, denn die Vorgesetzten müssen dafür sorgen, dass keine 10 Std.Überschreitung bei den AN mehr vorkommt; also ganz einfach und keine Kosten für's Unternehmen
13.07.2010 um 23:20 Uhr
Hallo Pfälzer, "es lief genauso wie Lotte schon schrieb" Stimmt, paula liest sich fast wie Lotte...;-)))) LG Lotte
14.07.2010 um 01:34 Uhr
@luciano Wie kommen denn diese Verstösse zustande?
14.07.2010 um 09:34 Uhr
@lotte oh sorry, das muß die Hitze sein...ich würde dir gern ein Eis ausgeben :-))
14.07.2010 um 09:38 Uhr
hi immie,
die kommen zustande, weil irgendwelche Entickler bei uns länger als 8 Std. arbeiten ! wir hatten ja auch schon in der Betriebsversammlung eine gewisse eigenverantwortung der betreffenden ma angesprochen.
Verwandte Themen
§3 AZG 47,5 Stunden durch 5 oder 6 Tage?
Hallo zusammen, bei uns arbeiten Kollegen von Mo-Fr (Sa/So ist frei) im Durchschnitt 9,5 Stunden pro Tag, 47,5 Stunden pro Woche. Verstossen wir damit gegen §3 AZG. Wir liegen ja unter den 48 Stunden
Arbeitszeitgesetz die 2.
Ich finde in dem BetrVG Buch keinen Kommentar zu 37 der mir sagt das das AZG hier nicht greift.In meinem konkreten fall heißt das : Ich habe ein Doppelmandat, ich bin BRV und SBV. Ich bin selber zu 60
Zahlen Durcheinander
Hallo Leute! Ich will heute eine Frage stellen die sich eher für Rechner oder logisch Denkenden wendet;-). Es geht um Auszahlung von Überstunden Prozenten. Hier erst einmal der der dazugehörige
Gesetzliche Höchstarbeitszeit
Angenommen, in einer Firma kommt es hin und wieder vor, dass ein MA nach bzw. bei Erreichen der 10-Stunden-Grenze seinen Vorgesetzten davon informiert, dass die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit
ArbZG; ständig wird gegen das AZG verstoßen - Wie würdet ihr als BR vorgehen?
Kurz und B�ndig: Einmal bis zweimal w�chendlich kommt es vor das der Chef ,�berstunden verlangt um sp�t anlieferde LKWs zu beladen und entladen,st�ndig wird gegen das AZG versto�en