Erstellt am 12.07.2010 um 11:57 Uhr von Rattle
Erstellt am 12.07.2010 um 12:22 Uhr von hotzenplotz
nicht riischtig..........
BRV muss Ersatz laden, sonst ist die Beschlussfassung anfechtbar.
Falls ein BR-Mitglied unentschuldigt fehlt, oder die Ladund eines Ersatz-MGL kurzfristig nicht möglich, so ist der BR selbstverst. beschlussfähig (mehr als die Hälfte muss aber schon da sein).
Erstellt am 12.07.2010 um 12:33 Uhr von Hirnzelle
hotzenplotz
Da bist du aber kognitiv zu früh abgebogen;-)
Erstellt am 12.07.2010 um 12:42 Uhr von DonJohnson
@all
Ja, es ist richtig, die Beschlüssen könnten dann mit Erfolg angefochten werden...
Erstellt am 12.07.2010 um 12:45 Uhr von hotzenplotz
@hirnzelle
Hä?? Was bedeutet den nu kognitiv....
da fehlt mir ne Hirnzelle
Erstellt am 12.07.2010 um 12:51 Uhr von Rattle
jaja, die hitze.......................
mfg
Erstellt am 15.07.2010 um 00:18 Uhr von peters
@hotzenplotz
"Falls ein BR-Mitglied unentschuldigt fehlt,....."
Tut es ja nicht, denn die Frage lautet:
"Wenn 1 Betriebsratsmitglied verhindert ist,..."
Wenn kein Ersatzmitglied eingeladen wird, ist der BR zwar beschlussfähig aber die Einladung ist nicht korrekt erfolgt.