Erstellt am 12.07.2010 um 09:45 Uhr von rkoch
> behalten diese ihre Rechtsgültigkeit?
Natürlich!
Zwar hat der BRV diese unterschrieben, die BV ist aber ein Vertrag zwischen AG und BR (als Institution), wobei der BRV diesen Vertrag in Vertretung des BR unterschrieben hat wie auch die GF diesen Vertrag als Vertretung des AG unterschrieben hat. Solange der AG besteht und auch die BR läuft (Laufzeit) bleibt diese deshalb natürlich gültig.
Erstellt am 12.07.2010 um 09:50 Uhr von Dielöwin
Hallo rkoch ... Super vielen Dank für die schnelle Antwort war ja auch der gleichen Meinung aber einige BRM wollten es nicht wirklich glauben (Hintergedanke war man könnte ja einige BV abändern die den BRM nicht so wirklich angenehm sind)
Erstellt am 12.07.2010 um 10:05 Uhr von Niemand
Wenn dem BR einige BV nicht mehr gefallen kann er diese doch kündigen.
Erstellt am 12.07.2010 um 10:10 Uhr von Dielöwin
Hallo Niemand.... da haste schon recht ... aber das sind definitiv BV die gut und nötig sind
aber eine BV z.B. Rauchverbot ,für jemanden der Raucht ,der findet die natürlich nicht so toll (naja m.E.Kinderkram)
Erstellt am 12.07.2010 um 11:41 Uhr von Wetzlaf
Habe dann die Geschäfte übernommen ..
Ich hoffe doch mit allem Zip und Zap. Und nicht einfach als Stellv.
Erstellt am 12.07.2010 um 11:52 Uhr von Dielöwin
Hallo Wetzlaf ... na klar doch mit allem was dazugehört
Erstellt am 12.07.2010 um 12:10 Uhr von rkoch
> Habe dann die Geschäfte übernommen ..
Äh, das heißt doch hoffentlich ihr habt neu gewählt???
Im Gegensatz zu ausgeschiedenen BRM, bei denen das Ersatzmitglied nachrückt, rückt der Stellvertretende BRV nicht nach, sondern die beiden Ämter müssen neu besetzt werden, sprich neu gewählt....
Erstellt am 12.07.2010 um 12:20 Uhr von Wetzlaf
Hat sie doch gesagt.
Hallo Wetzlaf ... na klar doch mit allem was dazugehört
Erstellt am 12.07.2010 um 14:27 Uhr von rkoch
> Habe dann die Geschäfte übernommen ..
> Ich hoffe doch mit allem Zip und Zap. Und nicht einfach als Stellv.
> na klar doch mit allem was dazugehört
Die Argumentationskette impliziert IMHO nicht zwingend das neu gewählt wurde (von wählen war zumindest nicht die Rede). Könnte auch heißen die ehemalige stellv. übernimmt das Amt. Ist schließlich ein gar nicht so seltenes Missverständnis.
Erstellt am 12.07.2010 um 14:36 Uhr von Wetzlaf
Hatte ja den gleichen Gedanken;-))
Erstellt am 12.07.2010 um 16:29 Uhr von Musha
Also ich hatte genau das gleiche Prob. unser BRV ist auch plötzlich verstorben. Alle Im Gremium sind davon ausgegangen das es Automatisch die Stellvertretung machen muss. Aber ich war mir da auch nicht so ganz sicher und habe mich bei einem Anwalt schlau gemacht. Ich wusste auch erst nich was mit den BV ist, ob ich die alle Unterschreiben muss oder nicht. Aber dem war nicht so. Nur hoffe ich für dich @Dielöwin, dass du schon mehr erfahrung hast wie ich. Ich musste mich in verdammt viel einlesen. Aber das gehört nun mal dazu. Ich war vorher aber auch kein Stellvertreter. Schon im Gremium aber nicht immer auf den neusten stand. Aber das war die Stellvertretung auch nicht, weil der BRV nicht so das vertrauen hatte in sein Gremium, aber naja andere geschichte!
Erstellt am 13.07.2010 um 07:43 Uhr von Dielöwin
Guten Morgen @ all
Erst mal vielen Dank für Eure Antworten. Wie ich ja schon geschrieben habe wurde der neue BRVorsitz Gesetzeskonform durchgeführt. Mit wirklich a l l e n was dazugehört (inkl. Neuwahl :))
@ Musha .... ich hatte das Glück schon seit Jahren die Stelli BRV zu sein, von daher hatte ich sehr guten Einblick in die Arbeit des BRV. Aber ist doch was anderes, jetzt die Geschäfte selbst zu übernehmen. Aber ich muß auch dazu sagen daß die Zusammenarbeit im Gremium toll funktioniert (meistens)es ist ja leider immer noch so wenn Frau diesen Job macht sehr häufig die Verantwortlichkeit in Frage gestellt wird :(
Sonnige Grüße aus Franken
Erstellt am 15.07.2010 um 00:03 Uhr von peters
@musha und DieLöwin,
nochmal zur Verdeutlichung für Euer Gremium:
Die Zustimmung zu einer BV erfolgt durch einen Beschluss des BR-Gremiums.
Die Unterschrift des BRV bestätigt diese Zustimmung nur (belegt durch das hoffentlich noch vorhandene Protokoll mit der Abstimmung des Gremiums über die BV). Somit ist auch klar, dass der Tod eines BRV natürlich NICHT den Beschluss des Gremiums und damit die BV ungültig macht.