W.A.F. LogoSeminare

interne Stellenausschreibung

B
Babsi
Nov 2016 bearbeitet

Hallo. Nach einer internen und externen Stellenausschreibung soll voraussichtlich ein externer mitarbeiter als Bereichsleiter eingestellt werden. Mit welcher Begründung können wir als BR das ablehnen? Reicht es, sich auf den § 99 zu berufen? Was passiert, wenn der AG trotzdem den Externen einstellt? Ab wann läuft die Frist für den Widerspruch? Wenn der BR-Vorsitzende informiert wurde oder wenn das ganze Gremium Bescheid weiß? Danke für Eure Antworten

87802

Community-Antworten (2)

K
KEtzer

11.07.2010 um 22:10 Uhr

Eure moeglichen Widerspruchsgruende sind im 99 BetrVG abschliessend aufgezaehlt. Wenn einer davon greifen sollte, koennt ihr euch darauf berufen. Ihr habt innerhalb der Wochenfrist zuzustimmen oder eure Zustimmung mit (erheblicher( Begruendung zu verweigern. Welchen Fall des 99 seht ihr als gegeben an?

B
benjaminK

11.07.2010 um 22:26 Uhr

eine reine Zitierung des § 99 BetrVG reicht nicht aus. Man muss sich zu den Widerspruchsgründen des § 99 BetrVG schon was einfallen lassen.

Erkläre doch einmal warum ihr den externen nicht wollt

Ihre Antwort