Hallo,
kann der AG mir 80 % meiner Arbeit entziehen und neue Arbeitsbereiche zuweisen (Direktionsrecht) ?
Hintergrund:
Während meiner langen Krankheit wurden diese 80 % von Kollegen bearbeitet und ich möchte diese Bereiche nun wieder bearbeiten. Der AG bezieht sich auf sein Direktionsrecht. Ich bin als BR jedoch der Meinung, hier liegt eine Versetzung nach dem BetrVG vor und der BR muß zustimmen.
Seht Ihr das auch so?