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Nicht tarifgebundener Arbeitgeber

I
Ikarus
Nov 2016 bearbeitet

Als neugewähltes Mitglied im BR habe ich folgende Frage. Unser Arbeitgeber ist ein nicht tarifgebundener Arbeitgeber, das heißt also, dass er sich zwar an den Tarifen anlehnt, dies aber freiwillg macht, was er auch immer wieder betont. Auch haben die meisten der Arbeitnehmer keine Arbeitsverträge. Was ändert sich aufgrund dieses Umstandes für das Wirken des Betriebsrats ?

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Community-Antworten (3)

P
pfeilenbogen

10.07.2010 um 19:29 Uhr

Der BR sollte sich schulen und sich dann unbedingt einmal mit dem Nachweisgesetz und die Pflichten hieraus für den AG befasen und dann mit dem AG reden und die AN aufklären.

Weiter sollte sich der BR einmal mit dem Thema "betriebliche Übung" befasen und sich darin schulen. Das BetrVG gilt unabhängig von einer Tarifbindung.

Letzlich sollten einige AN ggf. auch BRM in die gewerkschaft eintreten um dieser somit Zutrittsrechte zum Betrieb zu ermöglichen und dann diese um Unterstützung und Beratung bitten.

Vielleicht kommt dann am Ende sogar ein TV heraus.

C
Cortuf

11.07.2010 um 22:20 Uhr

Sicherlich ist der Verweiß auf die "Betriebliche Übung " ein erster Schritt! Ihr solltet aber kurzfristig versuchen, mit der Gewerkschaft Kontakt aufzunehmen, vorausgesetzt, das dieser Schritt im Gremium mehrheitsfähig ist. Wenn Ihr als Betriebsrat da ohne Rückendeckung steht, ist eine Aussicht auf Erfolg sehr fragwürdig. (Denn auch der Punkt "Betriebliche Übung" muß ggf. vor Gericht geklärt werden.)

R
rkoch

12.07.2010 um 11:13 Uhr

Auch haben die meisten der Arbeitnehmer keine Arbeitsverträge

Das ist definitiv falsch. Ohne Arbeitsvertrag keine Vertragsbeziehung. Nur müssen Arbeitsverträge nicht SCHRIFTLICH abgeschlossen werden, Handschlag genügt. Ist aber trotzdem ein Arbeitsvertrag.

Damit die MA nicht in die von Dir beschriebene Lage kommen, nichts in der Hand zu haben, gibt es das zitierte Nachweisgesetz. Danach MUSS der AG die WESENTLICHEN Vertragsinhalte, insbesondere was die Entlohnungsfrage angeht, SCHRIFTLICH fixieren. Mit betrieblicher Übung hat der regelmäßige Lohn übrigens nichts zu tun. Hat der AG allerdings versäumt die Vertragsbedingungen schriftlich zu fixieren wird er im Rechtsstreit schlechte Karten haben zu beweisen, WAS diese Bedingungen sind. Insofern wird das Gericht i.d.R. annehmen, das das was gelebt wird (gemäß Aussage des AN) Vertragsinhalt ist. Also im Zweifelsfalle einfach eine Lohnklage führen und Geld einstreichen.

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