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Aus betrieblichen Gründen

S
Shadowbear
Nov 2016 bearbeitet

Was bedeutet aus "bertieblichen Gründen"? Unser Chef hat uns als neugewähltem BR eine Sitzung gestrichen, bzw den Mitgliedern nicht freigegeben, da er der Auffassung war die vorherige Sitzung hätte ja "nur" 5 Stunden gedauert und es wäre bestimmt auf der aktuellen Sitzung nicht soviel zu bereden.

Wir sind ein 5er Rat und an dem Sitzungstag wären 2 Mitglieder im Urlaub gewesen, so das 2 Ersatzmitglieder eingeladen werden sollten.

Nun stellt sich für uns die Frage: Gibt es von Seiten des AG eine rechtliche Grundlage eine Sitzung zu verweigern und wo steht das?

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Community-Antworten (3)

P
pfeilenbogen

10.07.2010 um 17:59 Uhr

Der AG hat kein Recht dem BR irgendetwas zu sagen ode rgar zu streichen. Der BR ist eigenständig und hat KEINEN Chef. Die BR-Arbeit hat Vorrang vor der sonstigen arbeitsvertraglichen Arbeit. Da bleiben notfalls die Bänder stehen. Dieses solltet ihr euerem Chef erklären und auch, dass ihr notfall einen Beschluss fast und dann einen Rechtsanwalt auf seine Kosten beantrag und diesen beauftragen mit Hilfe des Arbeitsgericht eurer Rechte durchzusetzen.

Gerade neue BR haben sehr oft sogar viel mehr zu bereden, da dauern dann auch die Sitzungen ggf. länger, weil man eben nicht alles aus dem ff kennt sondern auch mal mehr in die Gesetz/ Kommentare schaien muss. Oder aber auch sich länger braten muss.

Ihr sollte auch ganz dringend die nitwendigen Beschlüsse für Schulungen fassen und dann Schulungen besichen. Scheint sehr dringend notwenig zu sein bei/ für euch. Die Seminaranbieter wie hier WAF helfen und beraten euch gerne auch betreffend der Beschlussfassung.

Ihr solltet euch auch schon einmal nach einem guten Fachanwalt für Arbeitsrecht umsehen und auch diesen einmal kontaktieren. Der berät euch bestimmt dann auch gerne was die Beschlüsse angeht um ihn zu beauftragen.

Also der Chef darf keine Sitzungen verbieten oder den Koll. die Teilnahme verweigern. Weist den Chef auf die §§ 78 und 119 BetrVG hin. Auch, dass beim §119 BetrVG im bis zu 1 Jahr Haft droht, dann müsste er einen anderen finden, der in diesem Jahr den Laden führt. Dieses dürfte ihn zum nachdenken anregen.

Aber auch sofort einmal das BetrVG und die Kommentierung lesen, ihr könnt euch ja die §§ bei 5 Leuten aufteilen.

Viele BR mache alle 2 Wochen Sitzung, dass kann man durchaus vertreten. Aber zusätzlich komen dann noch die Sitzungen von Ausschüssen usw.

AG versuchen oftmals bei neuen unerfahrenen BR ihr Spielchen und die EInflussnahme auf den BR. Dann sollte/ muss man ihnen gleich zeigen, dass man gerne mitspielen möchte, aber dann zu den Regeln des BetrVG.

T
tiktak

11.07.2010 um 13:51 Uhr

So ein Chef wollte ich immer haben!!! Dann mache ich ihm so klein dass er die nächsten 10 Jahren alles zustimmt was der BR beschliest. Warum nur habe ich kein Glück?

S
Shadowbear

12.07.2010 um 02:40 Uhr

Können gerne tauschen.

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