Ich bin in diesem Jahr ganz neu in den Betriebsrat gewählt worden, und leider weiß ich nicht, wie die Rechtslage aussieht: Im letzten Monat wurden bei uns betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen, leider war zu diesem Zeitpunkt noch eine Leiharbeitnehmerin bei uns im Betrieb beschäftigt. Die Aussage des Abteilungsleiters war diese, sobald eine Kollegin aus der Mutter-Kind-Kur wieder da ist, wird die Leiharbeitnehmerin unsere Firma verlassen. Die Kollegin ist seit dem 05.07. wieder da und jetzt habe ich festgestellt, dass die Leiharbeitnehmerin immer noch für uns tätig ist. Ist das überhaupt Rechtens?