Leiharbeiter und betriebsbedingte Kündigungen
Ich bin in diesem Jahr ganz neu in den Betriebsrat gewählt worden, und leider weiß ich nicht, wie die Rechtslage aussieht: Im letzten Monat wurden bei uns betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen, leider war zu diesem Zeitpunkt noch eine Leiharbeitnehmerin bei uns im Betrieb beschäftigt. Die Aussage des Abteilungsleiters war diese, sobald eine Kollegin aus der Mutter-Kind-Kur wieder da ist, wird die Leiharbeitnehmerin unsere Firma verlassen. Die Kollegin ist seit dem 05.07. wieder da und jetzt habe ich festgestellt, dass die Leiharbeitnehmerin immer noch für uns tätig ist. Ist das überhaupt Rechtens?
Community-Antworten (5)
09.07.2010 um 16:33 Uhr
Der Einsatz von Leiharbeitnehmern ist zustimmpflichtig gem BetrVG. Die Frage ist, was bei euch in dem Beschluss festgehalten wurde, was diese Leiharbeitnehmerin angeht. Wurde der Einsatz zeitlich befristet oder auf unbestimmte Zeit genehmigt? Eine weiteres Thema ist u. U., wie euer BR mit den Betriebsbedingten Kündigungen umgegangen ist. Wurde denn geprüft, ob vorher ein Leiharbeitnehmer das Unternehmen verlassen kann?? Dann hätte m. E. eine Kündigungsschutzklage Erfolg, zumindest was den ein oder anderen der gekündigten angeht.
09.07.2010 um 17:23 Uhr
@glückskäfer Ich empfehle die lektüre der §§ 111 ff BetrVG
Weiterhin solltet ihr dringend Seminare belegen ;-)
09.07.2010 um 21:12 Uhr
Hallo, Verträge mit Leiharbeitsfirmen werden für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen. Vielleicht läuft der Vertrag erst heute aus? Vieleicht auch erst nächsten Freitag und so lange ist der LA dann noch bei Euch.
09.07.2010 um 21:31 Uhr
@Ulrik Ich würde es auch mit § 14 AÜG versuchen...
11.07.2010 um 22:33 Uhr
Das alles klingt immer so neunmalklug. Korrekt ist, euren Arbetgeber erst einmal mit den Möglichkeiten zu konfrontieren, die Ihr als Betriebsrat habt. In 90 % aller Fälle gibt dieser dann in irgendeiner Form nach und das Problem läßt sich lösen. In eurem Fall würde ich nicht gleich das Kriegsbeil ausgraben, aber bestimmt und "Rechtsicher" auf die Situation hinweisen.
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