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Befangenheit eines BR-Mitgliedes?

S
Smynt
Nov 2016 bearbeitet

Hallo erstmal

In einer etwa 8-köpfigen Abteilung herrscht seit einigen Monaten Unfriede.

Einige Mitarbeiter/innen fühlen sich von Kollegen/innen gemobbt. Auch diese glauben, dass sie Mobbing-Opfer sind. Es werden Kollegen bespitzelt, in fremden Computern herumgeschnüffelt, Informationen nicht weiter gegeben, intrigiert. Mittlerweile geht das so weit, dass Mitarbeiter/innen Angst haben, zur Arbeit zu kommen; dass ganz offensichlich die Arbeitsleistung darunter leitet.

Die Abteilungsleitung versucht, die Probleme auszusitzen. Einzelne Kolleginnen haben sich jetzt an den BR gewandt. Wir versuchen, mit der Abteilungsleitung und der GF Lösungen zu finden.

Problem: Eine Betroffene ist auch Mitglid des BR. Andere Betroffene glauben deswegen, der BR sei voreingenommen.

Kann, darf, soll, muss ich (BR-Vorsitz) das betroffene BR-Mitglied von der jeweiligen Beratung ausschließen? Wenn ja, gibt es Quellen/Gesetze/Urteile?

Was meint Ihr?

2.38607

Community-Antworten (7)

A
Angie

09.07.2010 um 15:16 Uhr

Hallo Smynt, ein BR Mitglied darf nicht an Beschlüssen teilnehmen von denen es unmittelbar betroffen ist z.B. Antrag auf Auschluss aus dem BR nach § 23 oder Umgruppierung, Versetzung oder Kündigung. In euren Beratungen sammelt Ihr ja erst einmal Meinungen der einzelnen Betroffenen um euch ein Bild von der Situation zu machen. Hier kann das Betriebsratsmitglied als Betroffene Hintergrundmaterial dazu beitragen. Ihr dürft natürlich nicht nur das BR Mitglied anhören.

Viel Erfolg Angie

K
Kölner

09.07.2010 um 21:36 Uhr

@Angie Ich hielte ja - mal ganz unabhängig von der Mitgliedschaft im BR - ein gebotenes Vorgehen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit für angemessen; insbesondere einer vernünftigen Vorgehensweise, wie es sich bei (Pseudo-)Mobbingfällen gehört!

S
sueton

09.07.2010 um 22:38 Uhr

@Kölner! Respekt,genau meine Meinung!

S
Smynt

10.07.2010 um 20:08 Uhr

@Kölner Das versteht sich ja von selbst. Und gerade weil wir die Angelegenheit fair und unvoreingenommen behandeln, stelle ich die Frage, wie wir es mit dem BR-Mitglied halten sollen.

Die Mobbing-Geschichte soll hier auch gar nicht das Thema sein. Die ist sehr umfangreich und kompliziert. Mittlerweile denkt die GF auch daran, externe Hilfe anzufordern. Das ist soweit am Laufen. Wir als BR haben nur das Gefühl, dass sich einzelne Beteiligte nicht an uns wenden, weil sie den Verdacht haben, dass der BR nicht objektiv ist und dass das befangene BR-Mitglied z. B. einen Informationsvorsprung haben könnte.

Unabhängig von diesem Fall überlegen wir, wie wir zukünftig mit ähnlichen Fällen umgehen sollen. Die von Angie genannten Beispiele (Danke dafür) findet man ja beim googeln auch. Aber trifft es hier auch zu?

K
Kölner

10.07.2010 um 20:15 Uhr

@Smynt Eben! Wie kann man dann einen Gedanken an die Ausgrenzung eines BR-Mitgliedes verschwenden, bzw. nicht verschwenden. Die sinnigste Vorgehensweise ist doch: Luft an diesen Fall lassen und wenigstens als BR Geschlossenheit demonstrieren.

D
DerAlteHeini

10.07.2010 um 20:42 Uhr

Smynt Hier ein Betriebsratsmitglied nicht zu einer Sitzung einladen,weil es um Probleme in dessen Abteilung geht, dürfte gesetzeswidrig sein, da das nur im Falle der PERSÖNLICHEN oder RECHTLICHEN Betroffenheit möglich ist. Das Betriebsratsmitglied hat im geschilderten Fall Anspruch auf Einladung und Teilnahme an der Betriebsratssitzung. Eine persönliche, bzw. eine rechtliche Betroffenheit liegt z.B. vor wenn der Kollege versetzt, gekündigt werden soll, oder ähnliches.

S
Smynt

11.07.2010 um 12:34 Uhr

@Kölner Um es noch mal deutlich zu machen: Die Kollegen/Kolleginnen in der Abteilung "bekriegen" sich gegenseitig mit Neid, Missgunst, Anfeindungen, übler Nachrede und was weiß ich. Das Mobben kommt also nicht von oben (AL bzw. GL). Möglicherweise sind hier "Täter" gleichzeitig "Opfer" und umgekehrt. Wir können hier keine "böse" Partei erkennen, die es "geschlossen" zu bekämpfen gilt. Und der Ausschluss aus der Beratung soll in keinem Fall ein Vorwurf an das BR-Mitglied sein oder eine Vorverurteilung bzw. Bestrafung. Das sieht die Kollegin auch nicht so. Mir geht es nur um die Überpareilichkeit des BR - gerade in einem solchen sensiblen Fall. Und da möchte ich gerne Rechtssicherheit. Wir sind nämlich nicht nur BR für die BR-Mitglieder sondern für alle Beschäftigten.

@DerAlteHeini Wenn das so ist, dann ist die Sache klar. Das BR-Mitglied bleibt bei diesem Tagesordnungspunkt dabei.

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