W.A.F. LogoSeminare

Mögliche Befangenheit eines Betriebratsmitgliedes

E
erdo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ein BRM hat ein neues Tätigkeitsfeld angetreten und hat sich dann wegen abweichender Gehaltsvorstellungen mit dem Vorgesetzten überworfen, so dass sein befristetes Arbeitsverhältnis nicht in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis im neuen Tätigkeitsfeld gemündet hat. Aktuell hat das BRM gekündigt und übt die Tätigkeit noch bis zum vereinbarten Ende aus. Nunmehr soll ein neuer Bewerber an die genannte Stelle gesetzt werden und der BR ist bei der Einstellung zu beteiligen bzw. soll dieser zustimmen. Demzufolge wäre das obige BRM an der Einstellung des neuen Arbeitnehmers zu beteiligen, welches genau an die Stelle kommt, die das BRM nicht mehr ausfüllen wird. Wie ist ihre Einschätzung: Liegt Befangenheit in diesem konkreten Fall vor? Kann das BRM von der Beteiligung zur Einstellung ausgeschlossen werden?

40902

Community-Antworten (2)

M
Moreno

16.11.2017 um 14:31 Uhr

Ne warum er hat doch gekündigt warum sollte er befangen sein bei der Einstellung des neuen Kollegen? Er hätte ja kein Nutzen durch sein Abstimmverhalten.

N
nicoline

16.11.2017 um 16:12 Uhr

Wie ist ihre Einschätzung: Liegt Befangenheit in diesem konkreten Fall vor? NEIN!

Kann das BRM von der Beteiligung zur Einstellung ausgeschlossen werden? NEIN!

Ihre Antwort