Erstellt am 09.07.2010 um 09:35 Uhr von rkoch
Im TV steht auch: Die Arbeitszeit beträgt X Stunden. Darfst Du dann darüber entscheiden, WANN diese Stunden geleistet werden?
Natürlich ist es NOTWENDIG das Zeitkonto an sich auszuhandeln, sonst laufen die Regelungen über die Führung desselben ins Leere. Hängt natürlich vom konkreten Tariftext ab. Was nicht geregelt ist MUSS noch geregelt werden.
Erstellt am 09.07.2010 um 20:44 Uhr von sueton
Hallo!
Wie soll ein Konto ohne Ober-und Untergrenze geführt werden? Was ist das für eine GEW gewesen,die so einen Schwachsinn ausgehandelt hat?Ansonsten,siehe rkoch!
Erstellt am 12.07.2010 um 09:08 Uhr von rkoch
@sueton
Bisserl spät, aber zu der Sache GEW handelt Regel über Langzeit aus:
Das ist alles andere als unüblich, die Frage ist nur ob im TV das Wort "Zeitkonto" auftaucht.
Grundsätzlich gilt nämlich: Wenn ein TV eine Arbeitszeit von 35h/Woche vorsieht, dann ist dieser Wert erst einmal fix. Wörtlich genommen ist dann eine "ungleichmäßige Verteilung dieser 35h über mehrere Monate" (was effektiv passiert, wenn man ein Zeitkonto in Anspruch nimmt) nicht erlaubt. Deshalb enthalten viele TV entsprechende Regeln für eine "ungleichmäßige Verteilung der Arbeitszeit". Mann könnte das auch Regeln "über die Führung eines Zeitkontos" nennen. Insofern sind derartige Regeln alles andere als selten. Die konkrete Ausgestaltung bleibt dem BR über.....