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Anweisungen

H
Hedwig
Nov 2016 bearbeitet

Kann eine Anweisung an eine Sachbearbeiterin erteilt werden ohne Rücksprache mit BR bezüglich Auf-/Zuschließen der Firma, Überwachung an/aus Elektrogeräte, Fenster auf+ zumachen nur weil keine Bezugsperson aufgrund der erfolgten Kündigungen mehr zuständig ist ? Die Sachbearbeiterin hatte hiermit noch nie etwas zu tun, die Geschäftsleitung ist sich hierfür zu kompetent und vergibt nur Arbeiten.

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Community-Antworten (3)

K
KEtzer

08.07.2010 um 22:16 Uhr

Kann eine Anweisung an eine Sachbearbeiterin erteilt werden ohne Rücksprache mit BR bezüglich Auf-/Zuschließen der Firma, Überwachung an/aus Elektrogeräte, Fenster auf+ zumachen nur weil keine Bezugsperson aufgrund der erfolgten Kündigungen mehr zuständig ist ?

=>Es sieht ganz danach aus. Eine mitbestimmungspflichtige Versetzung waere es nur dann, wenn sich das Aufgabengebiet "erheblich" aendern wuerde. Das erscheint hier zweifelhaft.

Die Sachbearbeiterin hatte hiermit noch nie etwas zu tun => das macht nix. Diese Zusatzaufgaben sind wohl kaum zu anspruchsvoll.

die Geschäftsleitung ist sich hierfür zu kompetent und vergibt nur Arbeiten. => das ist das gute Recht einer Geschaeftsfuehrung

R
ridgeback

08.07.2010 um 22:29 Uhr

@hedwig, ob sie es ausführen muß, dazu müßte man den Arbeitsvertrag kennen. Ein MBR sehe ich auch nicht.

B
Biber

08.07.2010 um 23:47 Uhr

@hedwig, ändert sich denn dadurch ihre tägliche Arbeitszeit? Denn wenn sie bisher nicht aufschließen und nicht absperren mußte, könnte man ja annehmen das diese jetzt geändert ist.

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