Erstellt am 08.07.2010 um 20:16 Uhr von KEtzer
Kann eine Anweisung an eine Sachbearbeiterin erteilt werden ohne Rücksprache mit BR bezüglich Auf-/Zuschließen der Firma, Überwachung an/aus Elektrogeräte, Fenster auf+ zumachen nur weil keine Bezugsperson aufgrund der erfolgten Kündigungen mehr zuständig ist ?
=>Es sieht ganz danach aus. Eine mitbestimmungspflichtige Versetzung waere es nur dann, wenn sich das Aufgabengebiet "erheblich" aendern wuerde. Das erscheint hier zweifelhaft.
Die Sachbearbeiterin hatte hiermit noch nie etwas zu tun
=> das macht nix. Diese Zusatzaufgaben sind wohl kaum zu anspruchsvoll.
die Geschäftsleitung ist sich hierfür zu kompetent und vergibt nur Arbeiten.
=> das ist das gute Recht einer Geschaeftsfuehrung
Erstellt am 08.07.2010 um 20:29 Uhr von ridgeback
@hedwig,
ob sie es ausführen muß, dazu müßte man den Arbeitsvertrag kennen.
Ein MBR sehe ich auch nicht.
Erstellt am 08.07.2010 um 21:47 Uhr von Biber
@hedwig,
ändert sich denn dadurch ihre tägliche Arbeitszeit?
Denn wenn sie bisher nicht aufschließen und nicht absperren mußte, könnte man ja annehmen das diese jetzt geändert ist.