Erstellt am 15.07.2020 um 06:43 Uhr von Kratzbürste
Wer dir Anweisungen geben darf musst du deinen Chef fragen. Der darf Führungsaufgaben auch delegieren.
Bei Dienstplänen muss der BR zwingend mitbestimmen. Ohne Zustimmung zum Dienstplan ist dieser nicht o.k.
Erstellt am 15.07.2020 um 07:53 Uhr von Uluksar
Muss ich mich dem der beauftragt wurde zu delegieren auch befolgen ? Da heist das der Chef Hans beauftragt zu delegieren?und er dann die Einteilung gibt an die Mitarbeiter?obwohl es geregelt ist in der Firma wer mein Chef ist und Arbeitsanweisungen nur er geben darf!bei nicht befolgen der Anweisung durch Mitarbeiter an Mitarbeiter gibt es da Konsequenzen ?
Danke
Erstellt am 15.07.2020 um 08:02 Uhr von wdliss
Ja, die Anweisungen musst du dann auch befolgen. Deswegen delegiert man ja.
Erstellt am 15.07.2020 um 08:24 Uhr von takkus
Muss ich mich dem der beauftragt wurde zu delegieren auch befolgen ?-> ja
Da heist das der Chef Hans beauftragt zu delegieren?und er dann die Einteilung gibt an die Mitarbeiter?-> ja
obwohl es geregelt ist in der Firma wer mein Chef ist und Arbeitsanweisungen nur er geben darf!-> ja
bei nicht befolgen der Anweisung durch Mitarbeiter an Mitarbeiter gibt es da Konsequenzen ?->ja
Erstellt am 15.07.2020 um 09:06 Uhr von celestro
Erm ... bin mir nicht sicher, ob dieses:
"obwohl es geregelt ist in der Firma wer mein Chef ist und Arbeitsanweisungen nur er geben darf!-> ja"
Ja so richtig ist. Wenn explizit geregelt ist, das NUR ein Chef einem MA Anweisungen geben darf, dann darf dies mMn nicht einfach delegiert werden.
Erstellt am 15.07.2020 um 09:07 Uhr von moreno
Was sind es denn für niederwertige Arbeiten? Der AG darf nur angemessene Arbeit zuweisen. Wenn der Vermessungsingenieur jetzt auf einmal die Baubude aufräumen soll darf er dies natürlich ablehnen.
Erstellt am 15.07.2020 um 09:38 Uhr von Uluksar
Ich bin als Ramp Agent eingestellt worden und am Flughafen Tätig!Wir alle haben Tarifvertrag.
Es steht drin im Vertrag:Hinsichtlich der Vergütungsregelung wird auf Bestimmungen des bei der Firma XY
Geltende Tarifvertrages Bezug genommen.a)Maßgebend für die Einzelaufgaben & Befugnisse des MA sind die jeweiligen Grundsätze ,Richtlinien & Weisungen der Geselschaft.Die Geselschaft ist berechtigt , den MA Betriebsbedingt anderweitig in gleicher Funktion ohne Äderung des Ghalts entsprechend seiner Fähigkeiten einzusetzen & idingenden Betriebs fällen den MA vorübergehend eine ihm räümliche & zeitliche zumutbar andere arbeiten zu übertragen ! So das steht im Vertrag !
Kann die Fa mich anderweitig einsetzten?
Und auch dann wenn es indirekt nichts mit meiner Aufgabe als Ramp Agent zu tuen hat?
Zum Thema Delegieren Personalabteilung sagt das die weisungsbefugniss nur das Managment hat und nicht übertragbar ist!
Danke
Erstellt am 15.07.2020 um 09:39 Uhr von Uluksar
Ich bin als Ramp Agent eingestellt worden und am Flughafen Tätig!Wir alle haben Tarifvertrag.
Es steht drin im Vertrag:Hinsichtlich der Vergütungsregelung wird auf Bestimmungen des bei der Firma XY
Geltende Tarifvertrages Bezug genommen.a)Maßgebend für die Einzelaufgaben & Befugnisse des MA sind die jeweiligen Grundsätze ,Richtlinien & Weisungen der Geselschaft.Die Geselschaft ist berechtigt , den MA Betriebsbedingt anderweitig in gleicher Funktion ohne Äderung des Ghalts entsprechend seiner Fähigkeiten einzusetzen & idingenden Betriebs fällen den MA vorübergehend eine ihm räümliche & zeitliche zumutbar andere arbeiten zu übertragen ! So das steht im Vertrag !
Kann die Fa mich anderweitig einsetzten?
Und auch dann wenn es indirekt nichts mit meiner Aufgabe als Ramp Agent zu tuen hat?
Zum Thema Delegieren Personalabteilung sagt das die weisungsbefugniss nur das Managment hat und nicht übertragbar ist!
Danke
Erstellt am 15.07.2020 um 09:40 Uhr von Uluksar
Ich bin als Ramp Agent eingestellt worden und am Flughafen Tätig!Wir alle haben Tarifvertrag.
Es steht drin im Vertrag:Hinsichtlich der Vergütungsregelung wird auf Bestimmungen des bei der Firma XY
Geltende Tarifvertrages Bezug genommen.a)Maßgebend für die Einzelaufgaben & Befugnisse des MA sind die jeweiligen Grundsätze ,Richtlinien & Weisungen der Geselschaft.Die Geselschaft ist berechtigt , den MA Betriebsbedingt anderweitig in gleicher Funktion ohne Äderung des Ghalts entsprechend seiner Fähigkeiten einzusetzen & idingenden Betriebs fällen den MA vorübergehend eine ihm räümliche & zeitliche zumutbar andere arbeiten zu übertragen ! So das steht im Vertrag !
Kann die Fa mich anderweitig einsetzten?
Und auch dann wenn es indirekt nichts mit meiner Aufgabe als Ramp Agent zu tuen hat?
Zum Thema Delegieren Personalabteilung sagt das die weisungsbefugniss nur das Managment hat und nicht übertragbar ist!
Danke
Erstellt am 15.07.2020 um 09:42 Uhr von Uluksar
Ich bin als Ramp Agent eingestellt worden und am Flughafen Tätig!Wir alle haben Tarifvertrag.
Es steht drin im Vertrag:Hinsichtlich der Vergütungsregelung wird auf Bestimmungen des bei der Firma XY
Geltende Tarifvertrages Bezug genommen.a)Maßgebend für die Einzelaufgaben & Befugnisse des MA sind die jeweiligen Grundsätze ,Richtlinien & Weisungen der Geselschaft.Die Geselschaft ist berechtigt , den MA Betriebsbedingt anderweitig in gleicher Funktion ohne Äderung des Ghalts entsprechend seiner Fähigkeiten einzusetzen & idingenden Betriebs fällen den MA vorübergehend eine ihm räümliche & zeitliche zumutbar andere arbeiten zu übertragen ! So das steht im Vertrag !
Kann die Fa mich anderweitig einsetzten?
Und auch dann wenn es indirekt nichts mit meiner Aufgabe als Ramp Agent zu tuen hat?
Zum Thema Delegieren Personalabteilung sagt das die weisungsbefugniss nur das Managment hat und nicht übertragbar ist!
Danke
Erstellt am 15.07.2020 um 09:44 Uhr von moreno
Gibt es einen Betriebsrat?
Erstellt am 15.07.2020 um 09:52 Uhr von Dummerhund
Ich kann daraus nicht erlesen das nur der Chef der anderen Gesellschaft dir Anweisungen geben kann. Hier wird von der Gesellschaft als Ganzes gesprochen. Diese Gesellschaft kann dann delegieren wer wann und wo jemanden Anweisung gibt.
Was für mich hier nur widersprüchlich erscheint...es wird erst geschrieben "den MA Betriebsbedingt anderweitig in gleicher Funktion ohne Äderung des Ghalts entsprechend seiner Fähigkeiten einzusetzen" und dann " idingenden Betriebs fällen den MA vorübergehend eine ihm räümliche & zeitliche zumutbar andere arbeiten zu übertragen"
Das beißt sich irgendwie.
Weiter sollte man auch wissen ob ihr dort als Leiharbeiter ( wenn ja als was du an diesem Flughafen ausgeliehen bist) oder per Werksvertrag dort tätig seit.
Erstellt am 15.07.2020 um 10:49 Uhr von uluksar
Ich bin nicht als Leiharbeiter bin direkt im Betrieb tätig als Ramp Agent!
Ich bin Teilzeit und 30 Std in der Woche eingeteilt.
Um die Std zu erfüllen setzten Sie mich dort ein wo bedarf ist!effektiv wofür ich eingestellt wurde beträgt meine Arbeitszeit ca 3 Std als Ramp Agent , den Rest der Std 3 Std in der Lagerhalle tätig! 7,5 Std am Tag bin ich eingeteilt!
Die Personalabteilung sagte mir das der Chef nur das sagen hat und er Maßnahmen ergreifen kann wenn es nötig ist.
Also wer hat recht und wer darf was!
Erstellt am 15.07.2020 um 14:34 Uhr von BRHamburg
Man kann es auch unnötig kompliziert machen. WEG1: Der MA gibt dir eine Aufgabe und du erledigt sie.
WEG2: Der MA ruft den Chef an und bittet diesen dir die Aufgabe zu übertragen. Dieser wird sicher fragen warum er das nicht selber Macht. Antwort : Weil er sich dann weigert zu arbeiten. Dann gibt dir der Chef die Anweisung mit der Frage ob du noch weiter für das Unternehmen tätig sein möchtest oder ob er deine Papiere fertig machen soll.
Erstellt am 15.07.2020 um 18:25 Uhr von Dummerhund
@BRHamburg
.......wobei dann immer noch nicht geklärt wäre ob er Tätigkeiten die nicht eines Ramp Agent´s betreffen ausführen muss.
Erstellt am 15.07.2020 um 18:59 Uhr von Krambambuli
Das einfachste ist doch, du gehst zu deinem Betriebsrat. Der kennt die Begebenheiten im Betrieb und kann dir bestimmt deine Fragen besser beantworten, als wir hier mit der Glaskugel.
Erstellt am 16.07.2020 um 04:08 Uhr von BRHamburg
@ DummerHund Da die Reisebranche zur Zeit noch nicht wieder wirklich läuft, dürfte es einfach nicht genug Arbeit für einen ganzen Tag geben. Es droht sogar ein massiver Stellenabbau in vielen Bereichen. Da dürfte es so ziemlich die dümmste Idee sein, hier bockig zu sein. Die Frage ist also eher: Möchte man sein Job behalten oder lieber sich was neues suchen.